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Rechts- und Ordnungsamt; im Betrieb soll ein Hygienesystem (HACCP) eingeführt werden - ohne Information des BR?

H
Homer
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage von mir:

Hier im Haus fanden neulich Besichtigungen durch das Rechts- und Ordnungsamt, Veterinäramt und den Landkreis. Es soll im Betrieb ein Hygienesystem (HACCP) eingeführt werden. Wir vom BR sind nun der Meinung, dass wir hätten dazu geholt werden müssen und man uns hätte informieren müssen. (auch im Nachinhein)

Kennt sich jemand damit aus? Könnt ihr mir da helfen?

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

02.12.2009 um 16:24 Uhr

Sieh Dir mal §90 BetrVG an. Ich gehe davon aus, das das HACCP fast alle 4 Punkte von §90 betrifft.

In diesem Sinne wäre eine Teilnahme des BR an diesen Besichtigungen sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig gewesen, sofern der Besuch mit dem HACCP in Verbindung steht.

Die Einführung von HACCP ist für Euch wahrscheinlich verpflichtend (Lebensmittelhygiene-Verordnung bzw. EG-Verordnung 852/2004 siehe http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP)

PS: Nein ich kenne mich mit dieser Branche nicht aus und kenne HACCP nur aus dem o.g. Wiki-Artikel, aber nach dem Artikel ist die Anwendung von §90 doch wahrscheinlich.

K
Kölner

02.12.2009 um 17:33 Uhr

@Homer Ergänzend... Da die Anwendung des HACCP zwingend ist, kann man sicher nicht über § 111 BetrVG nachdenken. Ideell wird aber der HACCP-Beauftragte ein Fall für den BR sein, genau so wie die abzuleitenden Konsequenzen für alle AN im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG. Das ist auch nicht zu unterschätzen...

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