Fristlose Kündigung - was bedeutet Formulierung dazu im Arbeitsvertrag?
In meinem Arbeitsvertag steht u.a. folgendes zur Kündigungsfrist: "Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden". Was genau bedeutet das - vor allem "unbeschadet des Rechts"!?
Community-Antworten (1)
21.07.2005 um 16:14 Uhr
Das, meint das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt bestehen!
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