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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung - was bedeutet Formulierung dazu im Arbeitsvertrag?

P
Paul
Jan 2018 bearbeitet

In meinem Arbeitsvertag steht u.a. folgendes zur Kündigungsfrist: "Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden". Was genau bedeutet das - vor allem "unbeschadet des Rechts"!?

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Community-Antworten (1)

W
Werner

21.07.2005 um 16:14 Uhr

Das, meint das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt bestehen!

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