Halli Hallo liebe JAV und Betriebsratsexperten =)

Ich hätte an dieser Stelle auch eine Frage, unzwar...

...ist mir aus den anderen Beiträgen deutlich geworden, dass JAV-Mitglieder übernommen werden müssen, wenn der Antrag darauf gemacht wird 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Nun meine Fragen:

1) 3 Monate vor welchem Datum, entweder vor erfolgreicher Beendigung der mündlichen und schriftlichen Prüfung oder vor 3 monate vor vertraglich vereinbartem Ausbildungsende im Ausbildungsvertrag?

2) Gibt es spezielle Möglichkeiten mit denen der Arbeitgeber trotzdem den Übernahmeantrag ablehnen kann oder MUSS er wirklich das JAV-Mitglied einstellen

3) Ich weiß, dass bei uns bereits ein Azubi definitiv übernommen wird, also kann der AG doch schon mal nicht behaupten, dass keine Arbeit vorhanden ist oder?

4) Wenn der AG sich aufgrund des Übernahmeantrags letztendlich doch für eine Übernahme entschließt, muss er mich dann in eine der Ausbildung entsprechenden Abteilung einsetzten oder kann er mich auch zum Fußbodenwischen einstellen? ^^

5) Wenn der Übernahmeantrag persönlich im Personalbüro abgegeben wird, hat man doch am Ende keinen Beweis dafür, dass der tatsächlich abgegeben wurde, wenn der AG das verleugnet oder sollte man den Übernahmeantrag vllt. per Einschreiben zum AG schicken?

6) Wo gibt es spezielle Vordrucke für so einen Übernahmeantrag?

7) Wann sollte so ein Übernahmeantrag gestellt?

Ich weiß viele Fragen und ich hoffe auf viele Antworten =D

Vielen Dank und eine schönen Mittwoch wünsche ich allen^^