Erstellt am 08.03.2013 um 02:32 Uhr von Watschenbaum
es gibt mittlerweile genügend- auch gerichtsfeste - Methoden, wie sich eine "Mutter" von einer "Tochter" trennen kann, ohne in irgendeiner Weise in die Pflicht genommen werden zu können
man braucht Zeit, ca. 1 Jahr (bei euch ein paar Jahre)
einige unternehmerische Entscheidungen (die auch ein BR nicht verhindern kann), z.b. das Kappen von internen Verbindungen, wie z.b. Gewinnabführungsverträgen, Entscheidungsbefugnissen, Entziehen von Aufträgen, Schaffung einer vorher nicht vorhandenen Selbstständigkeit oder oder)
und zuletzt bleibt ein Gerippe übrig, das ohne daß noch irgendjemand dafür einen Cent zahlen müsste, zusammenbricht, Sozialplan 0 und/oder wie bei euch eben Insolvenz, keine Durchgriffshaftung, Ende
ihr könnt natürlich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eurem Fall mal aufschlagen,
Beratung einholen
aber ich sehe da keine großen Chancen
zudem man gegen Kündigungen nicht mehr als drei Wochen Zeit hätte, Klage einzureichen
und wie ich das gelesen habe, sind die schon lange um
eurem BR würde ich hier nicht die Schuld geben
ein geplantes "Plattmachen" kann der auch nicht verhindern, wenn es der AG richtig anstellt
ob hier ein Betriebsübergang vorliegt ? könnte sein, könnte auch nicht sein
es gibt hunderte von Urteilen bezgl. Betriebsübergängen
Erstellt am 08.03.2013 um 23:38 Uhr von Jestin
Hallo,
und DANKE für die Antwort.
Es hätten ja wenigstens 10-18 Mitarbeiter in der Insolventen- Firma
bleiben können ohne Verlagerung an einen anderen Standort.
Das würde aber beduten für die anderen Mitarbeiter bei uns am Standort eine Kündigung.
Das hätte einen Sozialplan für die "Mutterfirma" bedeutet.
Jetzt ist unser Standort nicht mehr vorhanden durch Insolvenz.
Für die "Mutterfirma" keinen Sozialplan, keine Abfindungen u.s.w..
Die benötigten Produkte für spezielle Kunden werden jetz ja an einen anderen Standort produziert.
Ist das eine Betriebsübernahme???
Wer könnte dabei weiter Informationen geben?
Danke für Informationen
Erstellt am 09.03.2013 um 08:05 Uhr von Lotte
Hallo Jestin,
die Gewerkschaft könnte Dir vor Ort sicher besser antworten oder ein RA.
So wie watschenbaum es schreibt: "es gibt mittlerweile genügend- auch gerichtsfeste - Methoden, wie sich eine "Mutter" von einer "Tochter" trennen kann, ohne in irgendeiner Weise in die Pflicht genommen werden zu können"
Ob das dann ein BÜ war oder nicht ist relativ unerheblich, wenn Ihr keine Kündigungsschutzklage eingereicht habt.
LG Lotte
Erstellt am 10.03.2013 um 23:27 Uhr von Jestin
Hallo, noch mal der Jestin
Wir hatten mit 5 Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage gemacht.
Da es unseren Standort nicht mehr giebt und wir keine Informationen
(Beweise) einer Standortübernahme hatten wurde die Klage abgewiesen.
Wir wurden vor einer Woche von der IGM und BR eingeladen um uns über d. aktuellen Stand der Insolvenz zu unterrichten.
Viel gerede aber keine aktuellen Informationen "Es könnten noch Gelder kommen u.s.w.".
Dabei wurde von einen BR- Mitglied berichtet das die restlichen "spezielen" Aufträge
in Portugal (also einer Tochterfirma) weiterlaufen, an gleichen Kunden u.s.w.
14 Mitarbeiter könnten diese Aussage jetzt bezeugen.
Daran sind wir ja bei unserer Kündigungsschutzklage ja gescheitert.
Einigen von uns hätte wenigstens das Angebot gemacht werden können
"Euer Standort entfällt, aber Ihr könntet nach Portugal kommen"
Ihr gebt Hinweise das die Gewerkschaft uns hilfreich sein könnte.
Totale Fehlanzeige. Die hatten uns gar von einer Kündigungschutzklage abgeraten.
Betriebsübernahme laut IGM io Ordnung da in Portugal produziert wird und das deutsche Recht dort nicht greift. Aber der Hauptsitz der verschiedenen Standorten ist in Deutschland.
Was ist richtig?
Wir 5 Mitarbeiter die damit nicht zufrieden sind haben eine Rechtschutzversicherung die aber bei jeden neuen Fall jedesmal eine Eigenbeteiligung von 200,- € haben möchte.
IGM hilft uns nicht und jedes mal 200,- € ist auch hart.
Möchte hier keine Rechtsauskunft erhalten, aber wer könnte uns weiter helfen?
Bitte auch Antworten an meine priv. Mail.
Wir sid Arbeitslos und haben schon 200,- € für die Kündigungschutzklage investiert.
Sollten wir noch mal 200,- € investieren?
Betriebsübernahme ja oder nein und haben wir deshalb noch andere Vorderunge an unsere "Mutterfirma" darum geht es.
Tschüß
Erstellt am 12.03.2013 um 12:46 Uhr von Lotte
Hallo Jestin,
ich wüsste nicht wer Euch noch weiterhelfen könnte.
Aber: Die Forderungen an das insolvente UN werden im Insolvenzverfahren geklärt. Sie müssten angemeldet worden sein. Deswegen wahrscheinlich die Info vom BR: Da könnte noch etwas kommen.
Wenn die Mutter nicht für die Tochter haften muss (und da gehe ich mal von aus), könnt Ihr von der allerdings nichts verlangen.
LG Lotte