Erstellt am 09.09.2017 um 08:29 Uhr von hansimglueck
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/vorsorge_und_sehhilfen_wer_tr.htm
Erstellt am 11.09.2017 um 12:22 Uhr von rsddbr
Da hast du doch schon sehr gut recherchiert!
Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der AG, jedoch nur für den tatsächlich notwendigen Bedarf. I.d.R. sind dies Einstärkengläser mit Entspiegelung und ein preiswertes Gestell.
Jedoch kann der Betriebsarzt - bezogen auf den speziellen Arbeitsplatz - auch Gleitsichtgläser verschreiben. Das wird z.B. an Bildschirmarbeitsplätzen mit Publikumsverkehr empfohlen, da ein ständiges Wechseln der Brille dann nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall müsste der AG dann auch die Kosten dafür tragen. Wenn der Betriebsarzt dies nicht macht, hat man als AN schlechte Karten.
In einer BV könntet ihr dazu mehr regeln. Allerdings ist das dann freiwillig und der AG muss euch nicht entgegenkommen. Besprecht soetwas am besten im Arbeitssicherheitsausschuss. Dort sind AG, Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft, und natürlich ein BR-Mitglied anwesend. Ggf. ist eine Begehung der Arbeitsplätze notwendig. Du kannst auch bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Die sind an guten Arbeitsbedingungen besonders interessiert.
Erstellt am 11.09.2017 um 14:51 Uhr von AndiM
Liebe Kollegen, hier würde ich eine BV anstreben. Darin können dann gleich die Vorraussetzungen und die Kosten vereinbart werden. Bei uns sind das 280 Euro max. G37 vorrausgesetzt
Erstellt am 11.09.2017 um 15:13 Uhr von rsddbr
Die Kosten müssen nicht vereinbart werden:
1. Der Arbeitgeber hat die Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung zu stellen. Diese gilt übrigens als PSA (persönliche Schutzausrüstung).
2. Die Kosten ändern sich aufgrund Preissteigerungen. Man kann nicht jedes Jahr die BV anpassen.
3. Die Vorraussetzungen sind jeweils anders. Wie schon geschrieben, kann der Betriebsarzt bei Notwendigkeit auch eine Gleitsichtbrille verschreiben, für die dann die 280 Euro nicht mehr ausreichend wären.
Ausnahme: Ihr könnt natürlich vereinbaren, dass Mitarbeiter*innen eine Zuzahlung leisten, um ggf. ein besseres Gestell oder höherwertige Gläser zu erhalten. Dann muss aber auch geregelt werden, wie die Nutzung der Brille erfolgt. Zahlt der AG die Brille komplett, so muss sie i.d.R. am Arbeitsplatz verbleiben. Zahlt AN zu, so wäre eine zusätzliche private Nutzung der Brille möglich. Auch sind dann Fragen zu klären, wie im Falle eines Defekts oder Verlustes die Kosten für eine neue Brille zu tragen sind (beispielsweise, wenn diese bei Nutzung in der Freizeit kaputt geht).