Was muss der AG für Bildschirmarbeitsplatzbrillen bezahlen?
Guten Abend, ich bin komplett verwirrt. Der Betriebsarzt meint, immer nur Einstärkengläser verschreiben zu müssen, selbst bei älteren AN (> 55), da sie sich ja den Arbeitsplatz so einrichten können, dass alles im selben Abstand und daher auch im Fokus ist. Das geht mMn nicht, da z.B. die Tastatur und der Bildschirm oder der Text neben der Tastatur nicht im selben Abstand sind und daher nicht gleich scharf gesehen werden können. Die Angaben, die ich sonst gefunden habe, sind teils viel weitreichender, teils aber schwammiger formuliert:
- „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV) i.d.F. vom 3.12.2016 (Anhang 6),
- die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) 2013, die
- Richtlinien „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“, VBG, Version 4.0, 2015, und der
- DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37 Kann mir von Euch jemand mt Erfahrung in diesen Dingen sagen, wozu der AG verpflichtet ist bzw. wie ich das in einer BV regeln kann?
Danke und ein schönes Wochenende!
Community-Antworten (4)
09.09.2017 um 10:29 Uhr
11.09.2017 um 14:22 Uhr
Da hast du doch schon sehr gut recherchiert!
Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der AG, jedoch nur für den tatsächlich notwendigen Bedarf. I.d.R. sind dies Einstärkengläser mit Entspiegelung und ein preiswertes Gestell.
Jedoch kann der Betriebsarzt - bezogen auf den speziellen Arbeitsplatz - auch Gleitsichtgläser verschreiben. Das wird z.B. an Bildschirmarbeitsplätzen mit Publikumsverkehr empfohlen, da ein ständiges Wechseln der Brille dann nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall müsste der AG dann auch die Kosten dafür tragen. Wenn der Betriebsarzt dies nicht macht, hat man als AN schlechte Karten.
In einer BV könntet ihr dazu mehr regeln. Allerdings ist das dann freiwillig und der AG muss euch nicht entgegenkommen. Besprecht soetwas am besten im Arbeitssicherheitsausschuss. Dort sind AG, Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft, und natürlich ein BR-Mitglied anwesend. Ggf. ist eine Begehung der Arbeitsplätze notwendig. Du kannst auch bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Die sind an guten Arbeitsbedingungen besonders interessiert.
11.09.2017 um 16:51 Uhr
Liebe Kollegen, hier würde ich eine BV anstreben. Darin können dann gleich die Vorraussetzungen und die Kosten vereinbart werden. Bei uns sind das 280 Euro max. G37 vorrausgesetzt
11.09.2017 um 17:13 Uhr
Die Kosten müssen nicht vereinbart werden:
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Der Arbeitgeber hat die Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung zu stellen. Diese gilt übrigens als PSA (persönliche Schutzausrüstung).
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Die Kosten ändern sich aufgrund Preissteigerungen. Man kann nicht jedes Jahr die BV anpassen.
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Die Vorraussetzungen sind jeweils anders. Wie schon geschrieben, kann der Betriebsarzt bei Notwendigkeit auch eine Gleitsichtbrille verschreiben, für die dann die 280 Euro nicht mehr ausreichend wären.
Ausnahme: Ihr könnt natürlich vereinbaren, dass Mitarbeiter*innen eine Zuzahlung leisten, um ggf. ein besseres Gestell oder höherwertige Gläser zu erhalten. Dann muss aber auch geregelt werden, wie die Nutzung der Brille erfolgt. Zahlt der AG die Brille komplett, so muss sie i.d.R. am Arbeitsplatz verbleiben. Zahlt AN zu, so wäre eine zusätzliche private Nutzung der Brille möglich. Auch sind dann Fragen zu klären, wie im Falle eines Defekts oder Verlustes die Kosten für eine neue Brille zu tragen sind (beispielsweise, wenn diese bei Nutzung in der Freizeit kaputt geht).
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