Guten Abend, ich bin komplett verwirrt. Der Betriebsarzt meint, immer nur Einstärkengläser verschreiben zu müssen, selbst bei älteren AN (> 55), da sie sich ja den Arbeitsplatz so einrichten können, dass alles im selben Abstand und daher auch im Fokus ist. Das geht mMn nicht, da z.B. die Tastatur und der Bildschirm oder der Text neben der Tastatur nicht im selben Abstand sind und daher nicht gleich scharf gesehen werden können. Die Angaben, die ich sonst gefunden habe, sind teils viel weitreichender, teils aber schwammiger formuliert:
- „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV) i.d.F. vom 3.12.2016 (Anhang 6),
- die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) 2013, die
- Richtlinien „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“, VBG, Version 4.0, 2015, und der
- DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37
Kann mir von Euch jemand mt Erfahrung in diesen Dingen sagen, wozu der AG verpflichtet ist bzw. wie ich das in einer BV regeln kann?

Danke und ein schönes Wochenende!