Urlaubsunterbrechung wegen Personalmangels
Darf ein AN aus dem Urlaub zur Arbeit gerufen werden, weil Not am Mann, an der Frau besteht und er seinen Urlaub zuhause verbringt?
Community-Antworten (2)
28.11.2009 um 20:33 Uhr
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter aber nicht zwingen, einen genehmigten Urlaub abzubrechen. Wenn der Urlaubsantrag unterschrieben ist, ist der Arbeitgeber an ihn gebunden, hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2000 entschieden (Az. 9 AZR 405/99).
Nur bei Katastrophen oder existenzbedrohenden Krisen des Unternehmens - zum Beispiel eine Überschwemmung des Werksgeländes - kann ein Mitarbeiter zurückgerufen werden. "Organisatorische Schwierigkeiten" reichten nicht aus, hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Mai 2006 im Fall eines Informatikers entschieden (Az. 2 Ca 4283/05).
29.11.2009 um 16:11 Uhr
@pesusi, mit Festsetzung des Urlaubstermins ist der ArbGeb daran gebunden. Er hat keinen Anspruch gegen den ArbN, den gewährten Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen (BAG 14. 3. 06 – 9 AZR 11/05, NZA 06, 1008 LS; BAG 20. 6. 2000 – 9 AZR 405/99, NZA 01, 460). Eine einmal erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur im Einvernehmen von ArbGeb und ArbN rückgängig gemacht werden. Unter eng begrenzten Ausnahmevoraussetzungen – wie unvorhersehbare Ereignisse und Notfälle – kann der ArbN aufgrund vertraglicher Rücksichtnahme (§ 242 BGB) verpflichtet sein, einer vom ArbGeb begehrten Rückgängigmachung der zeitlichen Festlegung zu entsprechen (Schaub § 102 Abs 5 Ziff 4; offengelassen durch BAG 20. 6. 2000; nach MünchArbR/Leinemann § 89 Rz 87 und Leinemann/Linck § 7 Rz 37 ff soll ein Widerruf vor Antritt des Urlaubs ebenso generell ausgeschlossen sein, wie ein Rückruf aus dem Urlaub). Eine Vereinbarung, in der sich der ArbN trotz Urlaubserteilung – jedenfalls ohne Begrenzung auf unvorhersehbare und zwingende Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen – verpflichtet, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht (§ 13 BUrlG) und ist rechtsunwirksam (BAG 20. 6. 2000). Quelle: Küttner 16. Auflage
Verwandte Themen
Aus dem Urlaub geholt - 1-2Tage Sonderurlaub wegen der Urlaubsunterbrechung?
ÄlterHallo... eine kleine Frage... Mein Chef hat mich aus meinem 14tägigem Urlaub nach 7 Tagen gehaolt weil ein Kollege krank geworden ist. ein Ersatzmitglied des BR hat mir zugetragen das mir 1-2Tage So
Zwei mal Urlaubsunterbrechung - Gibt es dafür Zusatzurlaub?
ÄlterMeine Frage Mein Arbeitgeber hat mich in meinem Urlaub 2 Mal auf Arbeit geholt was steht mir nach einer Urlaubsunterbrechung zu? Gibt es Zusatzurlaub für die 2 Tage die ich auf Arbeit war?
Urlaubsunterbrechung - Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angzuzeigen?
ÄlterUrlaubsunterbrechung aus dringenden betrieblichen Gründen Muss eine Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angezeigt werden und ist diese mitbestimmungspflichtig? Wie wird bei Mein
Urlaubsunterbrechung
ÄlterWir haben 2 Leute im Urlaub die jedoch aus ihrem Urlaub gerissen werden sollen um nach Aserbaidjan zu fliegen (wir sind im Maschinenbau/Offshore tätig). Unsere Urlaubs BV sagt das im Notfall der BR zu
Urlaubplanung - MBR des BR?
ÄlterFalls ,ein Urlaub einmal genehmigt ist, darf der Urlaub wegen eines plötzlichen Personalmangels gestrichen werden z.B krankheit und können sie mir ein gerichtsurteil nennen wo man so etwas nachlesen k