Erstellt am 03.06.2019 um 19:25 Uhr von Catweazle
Erstellt am 03.06.2019 um 20:03 Uhr von Dummerhund
Da ein oder eine Auszubidende/r keine vollwertige Arbeitskraft ist, und als soche auch nicht angerechnet werden darf würde ich Caetweaze´s Aussage nicht so 1:1 unterstreichen. Zumal ich diese nur so kenne das es erlaubt ist Lehringe noch bestimmte Stunden im Betrieb zu beschäftigen wenn die Schulzeit zu gering ist. Ich hege hier mehr als Zweifel das ein AG hier berechtigt ist, so in die schulische Bildung ein zu greifen. Ich vermag es aber gerade nicht so zu Bergründen warum. Müsste auch erst suchen. Ist einfach eine Gefühlssache im Moment.
Erstellt am 03.06.2019 um 20:38 Uhr von nicoline
Catweazle,
wieso kommt es auf das Alter an?
Erstellt am 03.06.2019 um 21:10 Uhr von Dummerhund
Hier könnte...will ich aber Caetweazle nicht vorgreifen.
Deine Antwort an sich könntest du aber hier finden:
Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Freistellungspflicht gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen, die nicht eigentlich Unterricht sind, so z. B. Schulausflüge oder Betriebsbesichtigungen mit der Schule. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen (§ 19 Abs. 1 Nr.1 BBiG).
Wohlgemerkt...der AG HAT FREI ZU STELLEN.
Erstellt am 03.06.2019 um 22:12 Uhr von Catweazle
Wenn die Ausbildung ab dem 21. Lebensjahr beginnt gibt es keine Schulpflicht mehr. Nur noch eine Berufsschulberechtigung. Es ändert aber nichts an der Freistellungspflicht des Arbeitgebers. Mein Irrtum, das Alter sollte keine Rolle spielen.
Erstellt am 04.06.2019 um 08:07 Uhr von Kratzbürste
Sehe ich auch so: Der AG HAT freizustellen. Gleiche Formulierungen wie bei Betriebsräten. Wie viele glauben aber, sie könnten nicht zur Sitzung kommen, weil gerade Personalmangel herrscht oder sie sonstwie unabkömmlich sind.
Erstellt am 04.06.2019 um 08:28 Uhr von nicoline
Mit dem Berufsbildungsgesetz kenne ich mich nicht so aus, deshalb danke euch allen.
@Kratzbürste
*Wie viele glauben aber, sie könnten nicht zur Sitzung kommen, weil gerade Personalmangel herrscht oder sie sonstwie unabkömmlich sind.*
Nur mit den Unterschieden, dass es sich dabei um ein Ehrenamt handelt und die BRM das eigenständig entscheiden.
Hier ist es fremdbestimmt und hinzu kommt noch, dass die Azubine kurz vor der Prüfung steht.