Erstellt am 27.11.2009 um 17:15 Uhr von Oluscha
Da der BR hinsichtlich der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit kein MBR hat, bleibt eigentlich nur der Weg über § 87 Abs. 1 Nr. 2.
Ich würde dem AG darauf hinweisen, dass hier eine erzwingbare BV möglich ist und anbieten, dass die tägliche Arbeitszeit auf 8 Std. erhöht wird und dafür die Füllschicht entfällt.
Erstellt am 27.11.2009 um 18:04 Uhr von Fragesteller
Die "Arbeits-"Zeit zu erhöhen, ist leicht gesagt. Der AG will ja die Pausen nicht bezahlen. Also nur 7,5x den Stundenlohn. Das bringt eine Lohneinbuße, die die meisten AN nicht wollen.
Erstellt am 27.11.2009 um 18:55 Uhr von Oluscha
Die Pausen muss dein Arbeitgeber auch nicht bezahlen. Die Arbeitnehmer müssten also von Mo. - Fr. 8,5 Std (einschließlich 0,5 Std Pause) auf Arbeit sein, damit die Füllschicht wegfallen kann. Dabei gehe ich davon aus, dass ihr eine 40 Std/Wo arbeitsvertraglich festgelegt habt, oder?
Erstellt am 27.11.2009 um 19:02 Uhr von DonJohnson
Oluscha
Was in einem AV steht muß im Anbetracht eines eventuell gültigen TV nicht relevant sein ;-)))
Weiterhin sollte hier nachgesehen werden, ob eventuell ein TV einer BV entgegen steht. Ich weiß, nicht wahrscheinlich aber auch nciht ausgeschlossen.
Ich gehe hier durchaus von einer BV aus die gelebt wird. Fragesteller will ja eigentlich nur diese Wechselschicht weg haben. Nun, versuchen kann man es durchaus aber ob es Erfolg hat, ist nicht sicher. Eventuell wenn Wechselschicht mit der Mehrbelastung für die AN.
Weiterhin sollte man dann entsprechend die Betriebsversammlungen passend legen ;-)
Aber so oder so halte ich die Nachfrage nach einem TV als am sinnvollsten
Erstellt am 27.11.2009 um 21:33 Uhr von Fragesteller
Einen Tarifvertrag haben wir nicht. Hier im Osten ist die große Mehrheit der Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband und an keinerlei Tarifvertrag gebunden.
Wie vielleicht im Forum bekannt ist, bedeutet das, dass die Löhne/Gehälter hier im Osten weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
Wir sind ein neuer Betriebsrat und versuchen nun, Schritt für Schritt die "historisch gewachsenen" Missstände zu entschärfen.
Es gilt für alle AN die 40-Stunden-Woche. Auch für die 3-Schichtler gibt es da keine Ausnahme. Das ist auch arbeitsvertraglich so geregelt.
Da die Mitarbeiter im 3-Schicht-Betrieb aber pro Schicht auch eine halbe Stunde Pause machen müssen, bleibt die Frage, wann die Arbeitszeit nachgeholt wird. Eine "Überlappung" der Arbeitszeit wurde bisher abgelehnt, weil eine Maschine ja nur einmal laufen kann, also auch nur ein Maschinenbediener etwas zu tun hat. Sagt jedenfalls der AG.
Wir denken an einen Kompromiss, dass die Mitarbeiter eine gewisse Zeit überlappend anwesend sind. Bei den meisten Arbeitsplätzen ist das organisatorisch ohne Probleme möglich oder zumindest sinnvoll: Maschinenübergabe, Einrichten usw.
Wie ist die Pausenzeitgestaltung in anderen 3-Schicht-Betrieben mit Produktion geregelt?
Erstellt am 27.11.2009 um 22:44 Uhr von BrumbärTosca
Bei uns ist es so geregelt das wir 9 Std. inkl. 1 std Pause arbeiten, so kommen wir auf unsere 8 Std. bezahlte Arbeit.
So was wie eure Füllschicht, nee so was wollten/wollen wir nicht!
Erstellt am 30.11.2009 um 13:30 Uhr von Solarkrieger
@ Fragesteller
Wir arbeiten in 4- Schichtbetrieb. Bei uns kommt die GL auch grad auf den Gedanken die Pausen nicht mehr ( wurde bis jetzt so gehandhabt) zu bezahlen.
Ich kann dir da also durchaus nachfühlen.
Leider haben wir als BR rechtlich kaum eine Möglichkeit gegen zu steuern.
Aber wir sind da noch in Verhandlungen und evt. finden wir einen Lösungsansatz mit dem wir alle leben können.
Man kann nur versuchen über eine BV eine vernünftige Regelung herbei zu führen.