Sehr geehrte Damen und Herren,

bisher war es so, dass wir den Feiertag plus 1 freien Ausgleichstag hatten.

Nun will der Arbeitgeber den freien Tag löschen sobald ein Feiertag in die Arbeitswoche fällt.

Ist das zulässig oder welche Handhabe bleibt?

vielen Dank und beste Grüße aus Aachen,

S.Chulke