Kurzarbeit und Wochenendarbeit
Hey Ihr Lieben,
ich hab mich schon ein bisschen in das Thema Kurzarbeit reingearbeitet, nur ist es da immer so Oberflächlich beschrieben.
Wir sind ein 3 Schicht Betrieb und haben bis ende des Jahres KA angemeldet. Wir sind aber alle arbeiten. Jetzt kam der Produktionsleiter heute morgen und sagte wie es aussieht das eine Abteilung wieder Samstag und Sonntag arbeiten gehen soll, weil sie wohl in Ihrer Stückzahl weit zurück liegen.
Aber haut mich jetzt nicht es ist doch so dass, das bei angemeldeter KA unzulässig ist? Ich lasse mich gerne belehren.
Community-Antworten (4)
15.10.2020 um 11:27 Uhr
ihr habt Kurzarbeit angemeldet, aber niemand macht sie? Alle arbeiten normal wieso sollte dann nicht auch Wochenende gearbeitet werden wenn ihr als BR dem zustimmt und für Sonntag die Genehmigung vom Amt vorliegt?
15.10.2020 um 11:32 Uhr
Also es ist so.. in der Produktion macht niemand .. also wirklich niemand Kurzarbeit. Es war Mitte des Jahres so das die Produktion 4 Wochen insgesamt (versetzt) KA gemacht hat. Der Chef hatte die KA angemeldet um vorzubeugen. Man muss dazu sagen als er sie Anfang es Jahres angemeldet hatte gab es noch keinen BR.. Teilweise macht mal alle 2 Wochen aus den Büros jemand Kurzarbeit aber die Produktion mit allem was dazu gehört läuft. Und da die Beschreibungen in den gesetzten immer sehr Oberflächlich gehalten sind wollte ich nur mal fragen ob da jemand vielleicht besser in die Materie sehen kann.
15.10.2020 um 11:57 Uhr
ihr könnt das so machen wie ich oben geschrieben habe. Anmeldung ist die formale Sache um bei dann tatsächlich durchgeführter Kurzarbeit dann auch das Geld korrekt zu bekommen, solange dann aber keine gemacht wird ist es halt nur die Anmeldung und alles läuft wie bisher. Wenn ihr als BR neu seid: euer AG muss die Wochenendarbeit bei euch beantragen und darf es nur mit eurer Zustimmung umsetzen
15.10.2020 um 12:01 Uhr
Kurzarbeit ist nur statthaft wenn dadurch bei 10% der Mitarbeiter mindestens 10% weniger Lohn dabei herauskommt. Die Produktion kann durchaus komplett von der KA ausgenommen sein und sogar Überstunden machen (müssen).
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