Abbruch BEM durch arbeitgeber
Hallo! Kurze Schilderung der Situation. Mein Vater ist bereits seit annähernd 30 Jahren in einem größeren Unternehmen beschäftigt. Aufgrund von verschiedenen Erkrankungen kam es in den letzten 10 Jahren zu 3 länger andauernden Arbeitsunfähigkeiteiten. Nach den ersten 2 war die Wiedereingliederung völlig problemlos. Dieses Mal ist es leider ganz anders. Aufgrund der körperlichen Beeinträchtigungen ist er nun an einer neuen Stelle eingesetzt. Da seine „Stückzahlen“ nach 5 Wochen Wiedereingliederung laut Vorgesetzten bei lediglich 50% der anderen Arbeitern liegt wurde zunächst die BEM verlängert. Zu erwähnen ist das eine Behinderung von 100% vorliegt. Es wurden weitere 2 Wochen als Frist gesetzte wo er mindestens 80% der Leistung erbringen sollte. Da er aber als „Höchstleistung“ bei ca 70% lag wurde er einfach nach Hause geschickt mit der Aussage das die BEM nun abgebrochen wird. Er hatte keine körperlichen Beschwerden und keine Fehlzeiten während der BEM. Kann einfach mit der Begründung der Fehlenden Leistung abgebrochen werden? Es wird nun in Abstimmung mit dem integrationsamt eine weitere BEM angestrebt, die Frage ist ob diese nicht zum selben Ende führt und ob das Unternehmen hier nicht andere Ziele verfolgt und eine krankheitsbedingte Kündigung anstrebt. Da auch sehr un-korporativ vorgegangen wird. Habe ein schlechtes Gefühl bei der ganzen Sache ! Danke im Voraus für Einschätzungen! Mit freundlichen Grüßen H. Nach oben
Community-Antworten (8)
15.10.2020 um 10:18 Uhr
Hallo, erstmal kann eine Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht stattfinden. Der BR oder SBV sollte ein treffen mit dem Integrationsamt inklusive Arbeitgeber anstreben. Es gibt möglichkeiten das die Ämter mögliche "minderleistungen" Finanziell ausgleichen damit der Arbeitsplatz generell erhalten bleibt. Wir haben bei uns eine Mitarbeiterin die 90% ihre Sehfähigkeiten eingebüßt hat. Dort wurde mit dem Integrationsamt genau ermittelt was Sie arbeiten kann, es wurden Hilfsmittel bezahlt wo notwendig. Anschließend hat man den Unterschied zu einem "normalen" Mitarbeiter ermittelt. Das Amt hat dann die Differenz an den Arbeitgeber gezahlt. Der Weg ist aber nicht immer leicht weil die Ämter versuchen dem jeweilig anderen die Aufwendungen zuzuschieben. Bei uns war das ein Mix aus Rentenanstalt, Arbeitsagentur und Integrationsamt. Aber letztendlich ist der Arbeitsplatz erhalten geblieben.
15.10.2020 um 10:24 Uhr
irgendwie verstehe ich das mit dem BEM nicht. Meinst Du nicht eine Wiedereingliederung?
Unter Betrieblichem Eingliederungsmanagement wird ein systematischer Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern verstanden. Primäres Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten.
von gesundheitsmanagement24.de
eigentlich ein ganz gute Beschreibung des BEM, wenn ich das lese, was Du schreibst, dann sehe ich eher eine Wiedereingliederung während der Krankheitsphase.
15.10.2020 um 11:55 Uhr
Danke für die Antworten erstmal! Also das der Arbeitgeber Eine Bezuschussung durch das integrationsamt erreichen will habe ich auch schon vermutet, wäre es da aber wirklich nötig die BEM abzubrechen? Vor allem die Begründung der Leistung nach einer so kurzen Zeit wird dem Amt mir Sicherheit nicht genügen sondern eher stutzig machen. Und die stufenweise Wiedereingliederung ist in diesem Fall Bestandteil der BEM, so wie ich das verstehe. Nebenbei ist in dem wiedereingliederungsplan festgehalten das die Maßnahme bei negativen gesundheitlichen Folgen abgebrochen werden kann. Von einer zu erbringenden Leistung ist nicht die Rede und auch wurde mein Vater in Verbindung mit dem Abbruch vom Arzt nicht gesehen oder angehört. Der Abbruch erfolge durch die Vorgesetzten. Das kann doch so alles schon gar nicht sein!? Leider hält sich der Herr vom integrationsamt sehr bedeckt was das ganze Thema angeht und es gibt keine eindeutige Aussagen zu der Gültigkeit des Abbruchs
15.10.2020 um 12:09 Uhr
gibt es in dem Betrieb denn einen BR und Schwerrbehindertenvertretung, wenn ja was sagen die denn dazu?
15.10.2020 um 12:33 Uhr
Der schwerbehindertenvertreter war bisher kaum involviert. Eigentlich wurde er erst jetzt nach dem Abbruch hinzugezogen. Hier möchten wir das Gespräch in jedenfall noch suchen. Der betriebsratsvertreter ist eingeschaltet und kümmert sich recht gut, auch er sieht das ganze Vorgehen der Firma kritisch, hat aber ebenfalls Schwierigkeiten sich durchzusetzen da eben diese Gegenwehr von Seiten des AG besteht. Es scheint so als würde Es jeder nicht korrekt finden was passiert aber es tut sich einfach nichts und das UN kann weiterhin schalten und walten wie bisher. Das Personalbüro in Form von einer gewissen Dame die hier zuständig ist vertritt in jeder Weise das Vorgehen des UN, feuert es zum Teil noch an was das ganze ebenfalls sehr erschwert.
15.10.2020 um 12:45 Uhr
SBV kann natürlich nur was machen wenn ihr Vater auch einen GdB hat, aber er kann zumindest mal beraten. Wenn denn ein GdB vorliegt muss der Arbeitgeber schon viel früher tätig werden und nicht erst mit BEM, nämlich gem SGB IX, §167 (1).
15.10.2020 um 13:33 Uhr
Es sind 100% die mein Vater hat. Und eine Betriebszugehörigkeit von fast 30 Jahren weshalb auch ein gewisser Schutz durch die IG Metall gegeben ist. Trotzdem bleibt das Gefühl das da was im Busch ist. Grundsätzlich bin ich der Ansicht Das BEM eigentlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Allein das kein Arzt bei der Verlängerung und weiterhin beim Abbruch einbezogen wurde macht das ganze doch schon formell nicht ordnungsgemäß durchgeführt von Seiten des Ag. Ist das nicht so? Vllt kennt sich damit jemand aus und kann das mir konkret bestätigen? Es handelt sich nicht um den Kleinen Familienbetrieb von nebenan sondern Um eine Ag die in einem großen Konzern eingebunden ist. Hier kann man eine gewisse Strukturelle Organisation erwarten, Es wird sich damit gebrüstet das man besonders sozial ist und seine Mitarbeiter einen hohen Stellenwert haben. Hier kann man durchaus erwarten das Eine gewisse soziale Verantwortung übernehmen wird vor allem wenige Jahre vor erreichen des Renteneintrittsalters.
15.10.2020 um 14:27 Uhr
Hallo anonymlala, sorry aber du wirfst die Begriffe BEM und Wiedereingliederung so oft durcheinander oder setzt sie gleich das es sehr schwer wird da durchzukommen.
BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagment) ist eine gesetzliche Vorgabe und eine Wiedereingliederung ist nur ein Punkt davon. Da geht es auch um Arbeitsplatzgestaltung, Beilhilfe etc. etc.. In einer so großen Firma mit BR und SBV sollte es dazu eine Betriebsvereinbarung geben. Das ist erst einmal die Rechtsgrundlage und dort sollte auch stehen wer wann wie zu beteiligen ist.
Eine Wiedereingliederung wird meist von der Krankenkasse oder Rentenversicherung angeregt, um einen Beitragszahlung wieder an die Arbeit zu bringen. Sie wird daher auch meisten von dem Träger (KK oder RV) bezahlt. 8Krankengeldbezug). Auch hierzu sollte es einen Bescheid geben.
So und wenn man dann beide Rechtsgrundlagen vor sich hat, kann man seine Rechte daraus ableiten und diese dann mit Hilfe der SBV, des Betriebsarztes, des eigenen Arztes, des BR, der Gewerkschaft oder notfalls mit einem Anwalt durchsetzen. Ob da jetzt der Vorgesetzte, die Personaldame, der UN, der AG dein Vater oder Du etwas falsch verstanden oder interpretiert hat, kann von außen kaum jemand sagen.
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