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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub bei 3-Schicht-System Weihnachtswoche?

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Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wer kennt sich mit den Urlaubsregelungen etwas besser aus? Es geht bei uns um die 52.KW im Dezember. Drei-Schichtsystem. Die Früh- und Spätschicht arbeitet normal von Montag bis Donnerstag. Die Nachtschicht fängt bereits am 20.12.09 um 21:00 Uhr mit der Schicht an und arbeitet bis 25.12.09 05:00 Uhr. Wenn jetzt einer Urlaub nimmt aus der Nachtschicht, wieviel Urlaubstage muß er nehmen, 5 oder 6? Ich habe dazu bisher nichts im Netz gefunden. Muß die Früh- und Spätschicht, die ja lat Schichtplan von Montag bis Freitag arbeitet, 4 oder 5 Tage Urlaub nehmen? Am 25.12.09 wird in diesem Bereich dann nicht gearbeitet. Über Antworten, die der Sache dienlich sind, würde ich mich freuen.

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Community-Antworten (5)

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rkoch

24.11.2009 um 13:05 Uhr

Eigentlich ganz einfach - für jeden Werktag muss Urlaub genommen werden. Ob eine Arbeitsschicht per Definition für Euch auf einen Werktag fällt müsst ihr selbst wissen.

Aber mal ein paar mögliche Variationen:

z.B. Wenn bei Euch an Feiertagen regelmäßig gearbeitet wird, ist auch ein Feiertag funktionell ein Werktag für den Urlaub genommen werden muss, unbeschadet der Ausgleichsregelungen nach ArbZG. Davon gehe ich mal aber nicht aus. Also sind Sonn- und Feiertage für Euch arbeitsfrei und demnach keine Werktage (ArbZG §9 (1))

Im Schichtbetrieb kann der Beginn bzw. das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden (ArbZG §9 (2)). Damit geht man dem Problem aus dem Weg, das eine Schicht an einem Werktag beginnt und an einem Sonn/Feiertag endet oder umgekehrt. Wenn bei Euch die Nachtschicht am Sonntag um 21:00 beginnt würde ich das so verstehen, das bei Euch der Beginn/das Ende der Sonn/Feiertagsruhe um 3 Stunden vorverlegt ist. Also beginnt die Sonntagsruhe für Sonntag, 20.12.2009 um 21:00 am Samstag, 19.12.2009 und endet um 21:00 am Sonntag, 20.12.2009. Funktionell gesehen ist ab 21:00 also schon Montag.

Gehen wir also davon aus, das Sonn- und Feiertage bei Euch nicht als Werktage zählen, dann beginnt Endet der 24.12. (Werktag) für alle um 21:00 Uhr, entsprechend beginnt der 25.12. am Donnerstag, 24.12. um 21:00. Der Freitag ist frei, also auch für die Nachtschichtler. Ergo 4 Tage Urlaub für Nachtschichtler und natürlich auch 4 Tage für Normal-/Früh-/Spätschichtler

Das Euer Schichtplan bis Freitag geht ist quasi sinnlos, da der Freitag als Feiertag per Definition frei ist, wie Du ja selbst sagst (ich gehe davon aus, das sich dein Kommentar "Die Früh- und Spätschicht arbeitet normal von Montag bis Donnerstag" nur auf die 52. KW bezieht und nicht den Regelfall darstellt!).

NB: In TV ist oft geregelt, das der 24. Dezember und der 31. Dezember z.B. ab 12:00 arbeitsfrei sind. Sofern eine derartige Regelung auch für Euch gilt, solltet Ihr in Eurer BV Arbeitszeit entsprechend geklärt haben, wie an diesen Tagen zu verfahren ist. Wir haben z.B. diese Regelung so umgedeutet, das diese Tage grundsätzlich arbeitsfrei sind und dafür 1/2 Tag Urlaub anfällt, für beide Tage also ein Tag. Ist das bei Euch auch der Fall fallen natürlich nur drei Tage Urlaub für die verbleibenden drei Werktage an.

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TROISDORFER

24.11.2009 um 13:12 Uhr

Drei-Schichtsystem heisst : Früh/Spät/Nacht WE Frei !

Gibt es einen Tarifvertrag ?

Da der Sonntag KEIN regulärer Arbeitstag (Kein Urlaub). Dort kannst du entnehmen ob der 24te ein Frühschlußtag ist. Der 25te ist ein Feiertag. (Auch ohne Tarifbindung ;-) ) MO DI MI DO sind Arbeitstage/4 Tage Urlaub sind Nötig um die Woche zu decken ...

MFG Troisdorfer

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TROISDORFER

24.11.2009 um 13:37 Uhr

@rkoch Wow Super,das hat mal Spass gemacht zu lesen. MFG Troisdorfer

R
Rapper

24.11.2009 um 13:45 Uhr

@rkoch,

es geht nur um die 52.KW 2009. Regulär ist der Schichtplan für die drei Schichten so, dass Früh- und Spätschicht Mo bis Fr arbeiten, die Nachtschicht aber schon am Sonntag 21:00 Uhr beginnt und Freitag um 05:00 Uhr endet. Alle haben also eine 5-Tage Woche a 40 Stunden. Geklärt werden muß jetzt, ob, wenn alle Urlaub nehmen oder nehmen müssen, laut Schichtplan für 5 Tage Urlaub zu nehmen ist (oder 6 bei der Nachtschicht) oder nur 4 Urlaubstage, da der Freitag (25.12.09) ein Feiertag ist. Bei Noramlschichtlern ist das keine Frage, da sind es 4 Urlaubstage. Aber bei Schichtarbeit? Muß der Urlaub so genommen werden, wie laut Schichtplan gearbeitet werden würde?

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rkoch

24.11.2009 um 15:16 Uhr

Wie gesagt, wenn der Schichtplan Arbeit am Freitag vorsieht, Feiertage aber für Euch kein Regelarbeitstag sind, dann ist trotzdem auch für die Schichtarbeiter am Feiertag (d.h. Freitag) Feiertag. Ob sie regulär von 5:00 bis 13:00 oder von 13:00 bis 21:00 Uhr arbeiten ist egal, Feiertag ist Feiertag. Also nur Urlaub von Mo. - Do., der Freitag ist von Gesetzes wegen arbeitsfrei und darf nicht doppelt frei genommen werden, sprich Urlaub an einem ohnehin freien Tag geht nicht. Wenn Euer AG zukünftig seine Schichtpläne von Mo. - So. schreibt, geht Ihr dann auch Sa. und So. auf die Arbeit? Ich glaube die Idee sollte ich ihm mal stecken, da gibt es bei Euch ja noch Entwicklungspotential :-) Die einzigen Schichtarbeiter die wegen dieser Frage in schwulitäten kommen könnten sind die Nachtschichtler, da deren Arbeitszeit ja über die 24:00 Uhr-Grenze hinausgeht und demzufolge nicht eindeutig geklärt ist, an welchem Tag diese Arbeiten. (Ist die erste Schicht nun am Sonntag (weil sie da anfängt), am Montag (weil sie da endet) oder am Sonnmontag?) Das Gesetz geht ohne den von mit zitierten §9 (2) ArbZG davon aus, das der Werktag von 0:00 bis 24:00 Uhr geht. Ohne die Regelung mit den sechs Stunden vor/zurück anzuwenden, würden die Nachschichtler jede Woche (verbotenerweise) bei Euch 3 Stunden am Sonntag arbeiten, bzw. wenn sie in KW 52 am Donnerstag um 21:00 anfangen würden zu arbeiten, würden sie eben am 25.12. 5 Stunden am Feiertag (ebenfalls verbotenerweise) arbeiten. Ergo: Wir müssen davon ausgehen, das alle Tage der Nachtschicht bei Euch drei Stunden vorverlegt sind. Am Sonntag um 21:00 ist Montag und am Donnerstag, den 24.12. um 21:01 ist Beginn des Feiertags! Und damit Arbeitsfrei. Die Nachtschicht muss (und darf) am Donnerstag, 21:00 nicht die Arbeit aufnehmen, da dann ja eigentlich schon Freitag, sprich Feiertag ist.

Wo kämen wir denn da hin, wenn die Schichtarbeiter einen bzw. sogar zwei Tage mehr Urlaub nehmen müssten wie die Normalschichtler? Sind die Schichtarbeiter nicht schon gestraft genug?

BTW: Gibt es Eure Firma erst seit einem Jahr, oder wie habt ihr das bisher geregelt ??

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