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Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

K
Küchenteufel
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, ich wollte eure Meinung zum o.A. Thema hören. Wir sind ein Catering Unternehmen und unser Arbeitgeber (AG) beruft sich auf ein EuGH Urteil in dem der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bei voller und auch bei teil- Kurzarbeit nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen sei. Das jetzt zu unterschiedlichen Meinungen im BR fürte . Dieses europäische Urteil ist in Deutschland nicht rechtskräftig und daher nicht anwendbar. Oder doch? Im Bundesurlaubsgesetz steht auch nichts von Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit. Steht einem Beschäftigten, der sagen wir ein halbes Jahr zu Hause in 100 % Kurzarbeit war, für diesen Zeitraum Urlaubsanspruch zu? Danke für eure Hilfe und Unterstützung.

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

14.10.2020 um 10:48 Uhr

Na es aber sehr strittig ob es zu einer Kürzung kommen darf wenn es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer BV gibt!

R
rtjum

14.10.2020 um 11:46 Uhr

auch wenn es ein Expertenforum eher der AG-Seite ist, ich finde hier ist das ganz gut erklärt:

https://efarbeitsrecht.net/auswirkungen-von-kurzarbeit-auf-urlaub-die-haeufigsten-fragen/

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