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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung Arbeitszeitverlängerung - Wer hat Erfahrungen und kann uns weiterhelfen?

N
Neulingfünfundvierzig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, heute mal wiede eine Frage. Der BR und die GL haben eine lfd. Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten für den Gesamtbetrieb, jetzt hat uns die GL eine vorbereitete Betriebsvereinbarung eingereicht zum Zwecke der Untezeichnung. Hierauf steht, dass für 5 von 8 Leuten aus einer Betriebsabteilung (Labor) die Arbeitszeiten auf unbestimmte Zeit verlängert werden sollen, der Grund ist eher fadenscheinig als stichhaltig und wir sind darum nicht bereit diese BV so zu unterzeichnen. Nun bestehen im BR zweierlei Meinungen was wir verlangen können. Ich meine der BR hat ein Recht darauf folgende Punkte zu erfahren, habe ich recht oder was wäre in so einem Fall zu beachten.

  1. Genaue Angabe aus welchem Grund verlängert werden soll.
  2. Eine Befristungs Angabe ( der Beginn sollte 01.12. sein ein Ende gibt es nicht )
  3. Eine Erklärung wieso nur für 5 Außerdem wird auf dieser vorgefertigen BV hingewiesen, dass zusätzlich Überstunden nach Bedarf, zwar mit dem Zusatz nach Rücksprache mit BR, nun wäre es aber schon so, dass wenn wir von einer Höchstarbeitszeit von 10 Std. ausgehen würden, dieser Umstand eigentlich gar nicht groß zum Tragen käme, da die neuen Zeiten, schon ausschl. der Pausenzeiten 9,5 Std. täglich wären. Wer hat Erfahrungen und kann uns weiterhelfen.
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Community-Antworten (6)

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Tulpe

19.11.2009 um 14:41 Uhr

Hallole, schau dir §87 im Betriebsverfassungs G. an. Da müßtest du alle antworten finden. Alle Mitbestimmung.

Gruß

N
Neulingfünfundvierzig

19.11.2009 um 15:33 Uhr

Danke Tulpe, den haben wir schon rauf und runter gelesen, auch den Punkt 13. genauer beäugt, aber leider können wir unser Problem mit den Angaben auf der vorgelegten BV dadurch nicht lösen. Gruß

B
BRHexe

19.11.2009 um 16:24 Uhr

@Neulingfünfundvierzig Ohne Angaben einer Begründung warum die 5 MA Überstunden leisten sollen und ohne eine Befristung der Überstunden sollte man nicht unterschreiben. Die von dir erwähnten neuen Arbeitszeiten von 9,5 Std. tgl., beziehen die sich auch nur auf die 5 MA oder soll das für alle MA gelten? Wenn eure GL auf ihrem Entwurf bestehen sollte und ihr euch nicht auf eine Lösung verständigen könnt, wird die Einigungsstelle angerufen. Da eine BV nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf, schaut doch mal, wie die Vorschläge der GL im Zusammenahng mit den ArbZG aussehen.

D
DonJohnson

19.11.2009 um 16:37 Uhr

Guter Einwand von BRHexe. Genau hierum geht es nämlich - um das ArbZG! Schaut auch dieses mal genau an. Immer reden alle von der 10 Std Grenze. Das ist falsch. Betrachtet bitte § 3 ArbZG. Ohne zu viel sagen zu wollen befürchte ist, dass eine solche BV rechtlich nciht haltbar ist. Wenn der AG meint, dass eine gewisse Mehrarbeit sein muß, kann er diese beim BR beantragen. Hier ist das MBR des Gremiums im § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG. Wie BRHexe schon gesagt hat, dürft ihr das so natürlich nciht unterschreiben. Wenn der AG will, kann er ja jeder Zeit die Einigungsstelle einberufen - immerhin ist es sein Geld ;-)))

N
Neulingfünfundvierzig

20.11.2009 um 10:48 Uhr

Danke Euch Allen, gestern Abend hatte der BRV noch einen Termin beim Chef, weil der sich recht darüber aufregte, das der BR noch nicht unterschrieben hat. Und Forderungen, na die hätten wir sowieso nicht zu stellen. Jetzt meine er sogar, wenn er nur für einzelne Arbeitnehmer die Arbeitszeit verändere, dann hätte er den BR eigentlich gar nicht fragen müssen und sagte der Termin wäre beendet. Der BRV machte gestern noch einen Rundruf und meinte na warten wirs halt ab. Ich denke aber, dass da nichts abzuwarten wäre, was ich selber recherchiert habe ist, das es bei einzelnen AN wohl tatsächlich so wäre, aber ich denke hier handelt es sich dann doch um eine Betriebsabteilung (Labor) wenn auch nicht für alle dort arbeitenden AN. Und sollte es doch so wie der Chef sagt gelten, dann bin ich trotzdem der Meinung, das die betroffenen AN ein Recht darauf haben zu erfahren wieso und wie lange. Und bei den evtl. zusätzlichen Überstunden meine ich, sollte der BR dann ganz genau hinschauen. Wie beurteilt ihr den geänderten Sachverhalt, gilt wirklich die Sache für einzelne AN oder habe ich recht es ist eine Arbeitszeitveränderung für eine Betriebsabteilung obwohl nur für 5 statt 8 ???

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Immie

20.11.2009 um 10:57 Uhr

Dann stelle ich jetzt mal die Frage nach einem TV, der Wochenarbeitszeit und §77 BetrVG.

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