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Informationspflicht der Geschäftsführung

B
BR-Ende
Jun 2018 bearbeitet

In welcher Form muss die Geschäftsführung den Betriebsrat über personelle oder strukturelle Änderungen informieren? Reicht es, ein Betriebsratsmitglied mündlich anzusprechen, muss es schriftlich geschehen? Wieviel Zeit hat der Betriebsrat zur Stellungnahme?

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Community-Antworten (7)

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celestro

06.06.2018 um 16:33 Uhr

wie immer: "kommt darauf an"

Mündlich dürfte im Normalfall reichen und grundsätzlich wäre es vermutlich ausreichend, wenn der BRV als Ansprechpartner informiert wird. Aber für so etwas eignet sich ja zum Beispiel das Monatsgespräch, wo man direkt das ganze Gremium informieren kann.

Frist zur Stellungnahme ? Wenn es dabei um Versetzungen etc. geht, ist die Frist eine Woche. Bei nur kleinen Dingen und einem reinen Informationsrecht des Gremiums, kann das Gremium etwas sagen, aber es könnte dem AG auch egal sein. Demnach gibt es da auch keine Frist.

H
hansimglueck

06.06.2018 um 19:39 Uhr

In allen einschlägigen Paragraphen (80,90,92,99 usw) steht immer, dass an Hand von Unterlagen zu informieren ist.

Fristen stehen im §§ 99 und 102 BetrVG; in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Frist.

C
celestro

06.06.2018 um 20:39 Uhr

"In allen einschlägigen Paragraphen (80,90,92,99 usw) steht immer, dass an Hand von Unterlagen zu informieren ist."

Laut den RA die die Schulungen bei uns gemacht haben, gilt das aber nur in soweit der AG solche Unterlagen selbst hat. Er muß also nicht extra Unterlagen anfertigen, nur weil der BR das gerne schriftlich hätte.

P
paula

06.06.2018 um 20:47 Uhr

Da muss ich dem Referenten von celestro voll zustimmen ;)

K
kratzbürste

06.06.2018 um 21:26 Uhr

Das wäre eher eine Ausnahme - zu den meisten Angelegenheiten HAT der AG Unterlagen. Referenten sind da aus meiner Sicht oft weltfremd.

C
celestro

06.06.2018 um 21:57 Uhr

Wieso weltfremd ? Was der Referent da gesagt hat, ist die rechtliche Situation. Ob der Referent daran glaubt, daß es Unterlagen gibt oder nicht .... darüber hat er keine Aussage getroffen.

M
Moreno

06.06.2018 um 23:45 Uhr

Auf jeden Fall reicht es nicht irgendein BRM anzusprechen! Der Ansprechpartner ist der Vorsitzende! Am besten man einigt sich auf eine feste Schriftform wo alle Informationen enthalten sind die der BR benötigt!

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