Erstellt am 06.06.2018 um 14:33 Uhr von celestro
wie immer: "kommt darauf an"
Mündlich dürfte im Normalfall reichen und grundsätzlich wäre es vermutlich ausreichend, wenn der BRV als Ansprechpartner informiert wird. Aber für so etwas eignet sich ja zum Beispiel das Monatsgespräch, wo man direkt das ganze Gremium informieren kann.
Frist zur Stellungnahme ? Wenn es dabei um Versetzungen etc. geht, ist die Frist eine Woche. Bei nur kleinen Dingen und einem reinen Informationsrecht des Gremiums, kann das Gremium etwas sagen, aber es könnte dem AG auch egal sein. Demnach gibt es da auch keine Frist.
Erstellt am 06.06.2018 um 17:39 Uhr von hansimglueck
In allen einschlägigen Paragraphen (80,90,92,99 usw) steht immer, dass an Hand von Unterlagen zu informieren ist.
Fristen stehen im §§ 99 und 102 BetrVG; in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Frist.
Erstellt am 06.06.2018 um 18:39 Uhr von celestro
"In allen einschlägigen Paragraphen (80,90,92,99 usw) steht immer, dass an Hand von Unterlagen zu informieren ist."
Laut den RA die die Schulungen bei uns gemacht haben, gilt das aber nur in soweit der AG solche Unterlagen selbst hat. Er muß also nicht extra Unterlagen anfertigen, nur weil der BR das gerne schriftlich hätte.
Erstellt am 06.06.2018 um 18:47 Uhr von paula
Da muss ich dem Referenten von celestro voll zustimmen ;)
Erstellt am 06.06.2018 um 19:26 Uhr von kratzbürste
Das wäre eher eine Ausnahme - zu den meisten Angelegenheiten HAT der AG Unterlagen. Referenten sind da aus meiner Sicht oft weltfremd.
Erstellt am 06.06.2018 um 19:57 Uhr von celestro
Wieso weltfremd ? Was der Referent da gesagt hat, ist die rechtliche Situation. Ob der Referent daran glaubt, daß es Unterlagen gibt oder nicht .... darüber hat er keine Aussage getroffen.
Erstellt am 06.06.2018 um 21:45 Uhr von Moreno
Auf jeden Fall reicht es nicht irgendein BRM anzusprechen! Der Ansprechpartner ist der Vorsitzende! Am besten man einigt sich auf eine feste Schriftform wo alle Informationen enthalten sind die der BR benötigt!