BV Änderung nicht verschriftlich und von GF fehlerhaft verkündet
Wir haben mit unserer GF über Lohn und Gehalt verhandelt. Während der mündlichen Verhandlungen bestand Einigkeit über a) eine Prozentuale Erhöhung für alle und b) strukturelle Veränderungen für einige Berufsgruppen. Da unsere GF Stiftungsabhängig ist musste alles noch genehmigt werden. Bis heute haben wir keine veränderte BV erhalten. In einer Mitarbeiterversammlung hat sich die GF dazu hinreißen lassen und eine Verkündigung vorgenommen. Allerdings mit einem anderen Ergebnis wie besprochen. Wir haben sofort interveniert, es gab verschiedene Gespräche (der BR habe wohl was falsch verstanden). Zu guter Letzt dann : Ups, soviel Geld haben wir nicht. Das Gremium will nun nicht zustimmen, weil etwas anderes abgesprochen wurde. Heute kamen die Lohnabrechnungen und siehe da: prozentuale Erhöhung für alle ja, strukturelle Veränderungen nein. Die MA sind sauer, dass die angekündigte Erhöhung nicht stattgefunden hat. Der BR ist sauer, fühlt sich verarscht. Die GF möchte, dass der BR wegen dem Betriebsfrieden nun den Vorschlag der GF annimmt, damit sie ihr Wort umsetzen können. I think I spider. Hat hier jemand eine Idee, wie es bei uns weitergehen könnte, wir sind so sauer, dass unsere Ideen durch das Strafgesetzbuch als illegal gewertet werden.
Community-Antworten (5)
24.07.2025 um 15:43 Uhr
also der BR hat nicht über das Gehalt zu verhandeln. Es gibt einen Tarifvorbehalt und eine BV dazu ist das Papier nicht wert. Ggf. gibt ein MBR bei der Verteilung eines Geldtopfes, aber die Höhe bestimmt der AG. Anders ist bei der Struktur von Entgeltgruppen. Da kann man über den 87 Abs. Nr. 10 BetrVG schon rein kommen, aber warum sollte der AG was umsetzen? Die BV ist schließlich nicht unterschrieben.
was soll da jetzt aber Strafrecht sein? Ihr müsst euch vielleicht auch mal selbst hinterfragen und welche Rolle ein BR hat. Ihr seid eben keine Gewerkschaft
24.07.2025 um 16:03 Uhr
@ ganther: Gewerkschaft macht nichts für uns. Wir verhandeln seit Jahren immer wieder wegen den notwendigen strukturellen Veränderungen (meistens mit Erfolg). Das Strafrecht ist in unseren Köpfen (wir möchten jemanden hauen).
24.07.2025 um 17:03 Uhr
Wir haben mit unserer GF über Lohn und Gehalt verhandelt.
Strukturell könnt ihr das natürlich. BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Auf die Höhe habt ihr allerdings keinen Einfluss.
25.07.2025 um 10:34 Uhr
ich habe ja auch geschrieben, dass bei den Entgeltgrundsätzen der BR im Boot ist. Aber eben nicht, bei der Höhe und damit auch nicht bei Erhöhungssätzen. Und über die Entgeltgrundsätze habt ihr offensichtlich keine Einigung (BV dazu ist nicht unterschrieben), also was macht der AG nun falsch und was soll da Strafrecht sein?
der geht nicht nett mit euch um (in dieser Form zumindest straflos) und ihr versucht das Problem der GEW zu lösen. Dort liegt aber der eigentliche Kern. Ihr versucht im Sinne der Kolleg:innen etwas zu erreichen, was eigentlich die GEW machen sollte. Das ehrt euch unheimlich. Der AG spielte das Spiel in der Vergangenheit wohl mit (im Sinne der Kolleg:innen auch gut) und nun klappt es mal nicht
tretet der GEW in den A..., mobilisiert die Kolleg:innen, damit diese der GEW beitreten. Erhöht die Kampfkraft..... das ist der Weg und nicht jetzt zur Polizei zu laufen und sich lächerlich machen
25.07.2025 um 20:43 Uhr
Ihr könnt natürlich auch weiter wurschteln und hoffen, dass der AG weiter mitspielt. Das Problem ist, wegen des Tarifvorbehalts, dass sämtliche Vereinbarungen unwirksam sind. Ihr solltet vielleicht erreichen, dass der AG sich freiwillig an den Tarifvertrag anlehnt.
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