Überlastungsanzeige - Mitbestimmungsrecht BR
Hallo!
Unser Arbeitgeber hat uns gestern mitgeteilt, das er mittels seines Direktionsrechtes eine verfahrensanweisung zum Gebrauch von Überlastungsanzeigen an die Mitarbeiter herausgeben will. Dabei will er den Sinn nur auf Haftunsentlastung des Meldenden und auf die Gefahrenabwehr (Hinweis auf org. und strukturelle Mängel) begrenzen. An einer Mitteilung über die Situation der Mitarbeiter (Gesundheit; Überlastung, Streß) ist er nicht interessiert! Denn "Überlastung ist subjektiv" Jetzt sind wir aber der Meinung, er kann gar keine Verfahrensanweisung herausgeben, da dem Betriebsrat ein Mitbestimmuhngsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 vorliegt. Ist das richtig? Wie läuft so was anderswo?
Community-Antworten (1)
12.07.2012 um 11:24 Uhr
Bei dem Meldeverfahren (wer an wen und wie) würde ich eine Frage der Ordnung im Betrieb sehen (also § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG). Wird ein Formular benutzt käme noch Mitbetimmung bei Personalfragebogen hinzu. Wenn das Ganze online laufen soll natürlich beim 87er auch noch "technische Einrichtungen".
Also ich denke, Ihr habt genug in der Hand, um ins Gespräch zu kommen.
Außerdem habt Ihr ja auch ein Initiativrecht und könnt etwas fordern, was der AG (noch) gar nicht will.
Verwandte Themen
Ergänzung zur Frage: Überlastungsanzeige
hier mal die Wiki Definition der Überlastungsanzeige https://de.wikipedia.org/wiki/Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige kann sowohl vor, aber auch durchaus nachher erfolgen (Stichwort: perma
Überlastungsanzeige durch den BR?
Hallo, ist es möglich, dass der BR eine Überlastungsanzeige erstellt? Wäre dies auch sinnvoll = mit befreiender Wirkung? Könnte sich die Überlastungsanzeige auf eine komplette Abteilung oder sogar de
Überlastungsanzeige - kann die vom Betriebsrat initiiert werden?
Wie sieht eine Überlastungsanzeige aus und kann diese auch vom Betriebsrat initiiert werden? Einige Mitarbeiter müssen aufgrund ausgelaufener Verträge bei gleichen Rahmenbedingungen viel mehr arbei
Überlastungsanzeige im Namen der Belegschaft?
Hallo zusammen! Wir sind eine Pflegeeinrichtung mit 100 Mitarbeitern.Personal ist total überlastet. Meine Frage: Können wir als Betriebsrat eine Überlastungsanzeige stellen im Namen oder Auftrag der
Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung
Ist es zulässig, dass man die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters, ohne sein Wissen überwacht, um ihm dann vorzuwerfen, Leistungsbetrug zu begehen? Der Kollege arbeitet als Paketfahrer und hat eine Üb