Erstellt am 07.10.2020 um 16:16 Uhr von celestro
Bezüglich des Urlaubs:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html
Bei Einmalzahlungen könnten Verfallsregelungen im Tarifvertrag zum Problem werden (wobei ich jetzt nicht weiß, ob da überhaupt ein Anspruch besteht).
Edit:
https://www.arbeitsrechte.de/kuerzung-weihnachtsgeld-bei-krankheit/
Erstellt am 11.10.2020 um 16:39 Uhr von rojojo
Hallo Katri
Du fragst nach dem Urlaub 2020.
Hast du den Urlaub für 2019 geklärt ?
Der steht dir natürlich auch zu.
Wenn du für das Jahr 2018 noch Resturlaub hättest, der wär am 31.März 2020 verfallen.
gruss rojojo