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Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen

K
Katri
Okt 2020 bearbeitet

Habe ich als Arbeitnehmer wenn ich seit Oktober 2018,aufgrund eines Arbeitsunfalls, krank geschrieben bin und jetzt am 13.10.2020 wieder beginne zu arbeiten, Anspruch auf Urlaub in 2020 und für welche Zeiträume.
Hätte ich in der Zeit der Krankschreibung Anspruch auf Einmalzahlungen vom Arbeitgeber?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

07.10.2020 um 18:16 Uhr

Bezüglich des Urlaubs:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html

Bei Einmalzahlungen könnten Verfallsregelungen im Tarifvertrag zum Problem werden (wobei ich jetzt nicht weiß, ob da überhaupt ein Anspruch besteht).

Edit:

https://www.arbeitsrechte.de/kuerzung-weihnachtsgeld-bei-krankheit/

R
rojojo

11.10.2020 um 18:39 Uhr

Hallo Katri Du fragst nach dem Urlaub 2020. Hast du den Urlaub für 2019 geklärt ? Der steht dir natürlich auch zu. Wenn du für das Jahr 2018 noch Resturlaub hättest, der wär am 31.März 2020 verfallen. gruss rojojo

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