Weitergabe der Lohndaten?
Darf der Betriebsratsvorsitzende die Lohndaten eines Betriebsratsmitgliedes ohne dessen Wissen in der Personalabteilung einsehen und dann im Gremium öffentlich weitergeben.
Der freigestellte Schriftführer hat eine Gehaltsliste in der die Stundenlöhne stehen. Jedesmal in einer BR-Sitzung erklärt er, daß ich die Spitzenverdienerin wäre. Nicht nur mir hält er das vor. auch anderen BR-Mitgliedern. Ich bin Zeitungszustellerin und erfuhr von Zustellerinnen nachts beim Austragen, daß er hinter meinem Rücken mit meinen Lohndaten hausieren geht. Dabei muss man wissen, daß die Geschäftsführung in einer Ausschusssitzung ihm Vorbehalte machte, daß er als freigestellter Schriftführer doch 200% Lohnerhöhung bekommen hätte. Darufhin sagte ich zu ihm, daß einem BR kein Vorteil oder Nachteil entstehen dürfe. Seitdem machte er meine Lohndaten öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen, Erika
Community-Antworten (19)
17.11.2009 um 13:16 Uhr
Welcher Sinn steht dahinter,der Betriebsrat darf in die Gehaltslisten schauen und sich auch Notizen machen,aber warum sollte er die Lohndaten öffentlich weitergeben? Kannst du etwas mehr dazu sagen ? MFG Troisdorfer
17.11.2009 um 13:25 Uhr
@Troisdorfer ...und ist der Betriebsrat 'Öffentlichkeit'? Eher nicht!
17.11.2009 um 13:33 Uhr
"...ohne dessen Wissen...weitergeben."
Im BetrVG steht : der Betriebsrat kann und nicht der BRV kann! Und ohne Beschluss schon gar nicht!
17.11.2009 um 13:34 Uhr
@albdonar Was steckt dahinter ... ?
17.11.2009 um 13:36 Uhr
@neskia Aber es ist nicht unüblich und auch im Sinne des Gesetzes, dass der BRV das macht. Er hat die Daten auch nicht weitergegeben, sondern nur im Gremium benannt. Das ist alles in Ordnung!
17.11.2009 um 13:44 Uhr
also ihr hackt euch aus neid und mißgunst gegenseitig die augen aus schöne zustände.........................
und , albdonar, du hast deinen letzten beitrag wieder gelöscht auch nicht schlecht.......
und den eingangsbeitrag ergänzt........... äußerst unglücklich..................
17.11.2009 um 13:47 Uhr
@kriegsrat Mein lieber Kollege... ...es ist halt manches mal zu hart, was man so treibt! Da muss man dann löschen.
17.11.2009 um 13:49 Uhr
tja, kölner
auch deine antworten erscheinen jetzt im licht der "neuen" ergänzungen etwas wirr......
17.11.2009 um 13:54 Uhr
@kriegsrat und alle Kollegen vom Forum, bin das erste Mal hier und weiß leider nicht, wie das mit den Antworten funktioniert. Danke für Euer Verständnis.
Grüße Erika
17.11.2009 um 14:00 Uhr
@albdonar Das ist einfach. Einfach am Ende (also nach langen zappen) quasi letzte Seite auf "Neue Antwort" klicken und los schreiben ;-)
17.11.2009 um 14:01 Uhr
@kriegsrat Es gibt Leute, die halten mich sowieso für eine wirre Person!
17.11.2009 um 14:08 Uhr
@kriegsrat, ich bin niemanden neidisch u. mißgünstig. Es ist nur so, daß der Br-Vorsitzende u. der Schriftführer ihr eigenes Süppchen kochen.
Gruß albdonar
17.11.2009 um 14:15 Uhr
@albdonar wie sehen denn die anderen BR-Mitglieder die ganz Sache?
17.11.2009 um 14:16 Uhr
was ich jetzt nicht verstehe, wie die geschäftsführung eurem "freigestellten schriftführer" vorhaltungen macht, er hätte 200% LOHNERHÖHUNG erhalten
von wem bekommt er denn das geld wenn nicht von der geschäftsführung
war er vielleicht vorher teilzeit und ist nun durch seine br-arbeit vollzeit eingebunden, oder wie muß man sich das vorstellen ? und warum bist du spitzenverdienerin hast du mehr stunden als die anderen oder bekommst du so eine art betriebsratsbonus
was jetzt bei euch falsch läuft, kann man so nicht genau erkennen
etwas wirr das ganze, oder kölner, verstehst du das als von manchen als insider für derartige angelegenheiten bezeichneter ?
17.11.2009 um 14:17 Uhr
BRHexe, ein großer Teil sieht das als Datenschutzverletzung, der andere Teil als normal.
17.11.2009 um 14:49 Uhr
wir sind ein neu gegründeter BR, es gab vorher keinen, ich arbeite nachts 3,75Std., der Schriftführer war auch Zusteller mit ein Arbeitszeit von ca. 50min, ih bekomme keinen Betriebsratbonus, bin leider das schwarze Schaf. Der Schriftführer arbeitet jetzt 2x die Woche a 3Std. Da es bei uns keine Feiertage bezahlt wurden und ich dies bei der Geschäftsführung durchsetzte bin ich das schwarze Schaf. Wir sind ca. 1700 Leute und es gab 4 freigestellte. Durch den Rücktritt eine Freigestellten wurde ich als Nachfolger gewählt. Leider wurde aufgrund eines Veto des Geschäftsführer nichts daraus. Die BR-Vorsitzende u. der Schriftführer sprachen sich auch dagegen in einer Ausschusssitzung aus, deswegen bekam er auch die 200% Lohnerhöhung. Etwas wirr, das muss ich zugeben. Bei jeder BR- Sitzung wird Stimmung gegen mir gemacht, auch der Rücktritt wurde mir nahegelegt.
17.11.2009 um 15:06 Uhr
@Erika, ich denke mal das dir dein bauchgefühl sagt :Nein, das kann so nicht recht sein ! und dein bauchgefühl hat recht! was wäre das auch für eine vertrauensbasis... ?
WARUM bist du das Shwarzeschaf? Ich lese es so das die anderen BRMs sich im Pott beienen DU aber nicht? Also bist du dann ja Billiger???
Warum machen die dann stimmung? oder wärst du dich gegen mehr Geld? Ich Verstehe das alles nicht so ganz?:-(
Oder müssen die dort bei dir mehrarbeiten ohne aufschalg Feiertag, weil du in den verhandlungen klein bei gegeben hast ??????
Vergesse mal den DS ! Es geht HIER um zusammenarbeit in kreis für Sozialebelange....
Das es in einem Aktiven BR immer Reibereien gibt, das weis ich zu gut, auch heckenschützen und ballermänner kenne ich genug. ABER im Kern halten selbst wir zusammen ! Auch wenn es einige im Rat gibt die gerne mal "Ärgere den W.B" Spielen, so weis ich doch das wenn es drauf an komt sie zu mir halten...
Selbst wenn ich sagen wir mal eine ganze menge Wählern.. den Vogel zeige ( ja stimmt es gab da mal eine Gesprächsrunde mit viel Emotionen und meiner Kernaussage " Gesetze gelten immer und überall" Es ist wie es ist... wir können uns nicht alles so hinlegen wie wir es gerne hätten, den sonst würden wir Tür und Angel öffnen für Arbeitszeiten jenseits der Vorstellung, auch wenn der AG heute sagt "nee bestimmt nicht" ) auf jedenfall .. es war heiss und der Personalchefe.. schrieb dem BRV das der Böse Waschbär dort MAs den Vogel zeigte und ihre Bedenken für sehr merkwürdig fand.
Was solls, heute lieben die mich :-) .... und sind meine Stamm Wähler, alles Komisch, aber so ist es nun mal, als sie festellten das dort mal ein BRM war, der sagte was er denkt und nicht jur rababberrei und jjaaa ja .. sondern der Eier in der Hose hat. Und das bei anderen gelegeheiten zeigte ( Streik..)
Merkten sie schnell, wer die bessere und ehrlichre Wahl ist .-))
So nun aber genug von mir und meinen glanz stunden an der Mauer als Zielscheibe für das Erschiessungskomando...
Versuche noch mal so mit Roten Faden zu schreiben...
17.11.2009 um 15:20 Uhr
@waschbär, bei uns wurden überhaupt keine Feiertage bezahlt, ich bin auch nicht billiger. Ich will mich nicht rühmen, aber dank meiner Hartnäckigkeit bekommen wir die Feiertage jetzt bezahlt. Auch müssen die nicht mehr arbeiten. Aus dem Pott, wie Du es nennst bedienen sich nur die Vorsitzende u. der Schriftführer.Ich bin nicht bestechlich. Ich trage nachts weiterhin brav meine Zeitungen. Nur weil ich die gestzliche Regelung der Feiertage durchsetzte bin ich dem Geschäftsführer unbequem. Um einen roten Faden zu schreiben, müsste ich den ganzen Tag im Forum verbringen. Meine Frage war doch nur, darf der BR Schrifführer meine Lohndaten veröffentlichen? Gruß Erika
18.11.2009 um 07:15 Uhr
also um das mal auf den Punkt zu bringen, NEIN darf er nicht! Außerdem hast Du das Recht auf Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen des Betriebsrates, also Protokolle, Beschlüsse etc. p.p. Und ohne einen Rechtsgültigen Beschluss, darf ein einzelnes BRM und auch der BRV ist nur ein BRM der die Geschäfte des Betriebsrates in dessen Auftrag gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten hat, keine Einsichtnahme in die Personalakte einzelner Mitarbeiter tätigen. Hast Du schon eine Schulung für Betriebsräte besucht, darauf hast Du ein anrecht gem. Betriebsverfassungsgesetz, das Du auch einfordern solltest. Das riecht auch nach einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Im BetrVG ist auch dei Stellung des BRV ganz klar und deutlich geregelt. § 26 Vorsitzender (1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (2) 1Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.2Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
§ 34 Sitzungsniederschritt (1) 1Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält.2Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.3Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) 1Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen.2Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.2Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
So ich hoffe das ich Dir etwas weiter helfen konnte, Du scheinst ja Rückrat zu haben, also wehre Dich gegen diese art und weise.
Verwandte Themen
Weitergabe von Einstellungsinformationen
ÄlterGuten Morgen Ich bin seit März 2018 im BR nun habe ich folgendes Problem Wir haben der Einstelung eines neuen Küchenchefs zugestimmt. Ofiziell wusste es wohl noch niemand von den Kollegen jetzt habe
Weitergabe von Mitarbeiterdaten
ÄlterHallo zusammen, Salesforce (ein bei uns eingesetztes Ticket System) sendet für jedes geschlossene Salesforce Ticket an den Kunden eine Mail zur Abfrage der Zufriedenheit. In dieser Mail wird immer d
Firmen-Handy Verbindungsnachweis - Einverständnis (BDSG §4a) zur Weitergabe der Daten beim AN einholen?
ÄlterHallo miteinander, der AG hat an AN einige Handy als Arbeitsgerät ausgegeben, und läst nun über die Abteilungsleiter die Einzelverbindungsnachweise Kosten und Verbindungen prüfen. Dazu gibt es keine
Weitergabe von personalisierten Daten und Kundendaten an Dienstleister
ÄlterHallo, ich habe da mal folgende Frage: Inwieweit ist der Betriebsrat gefordert und was ist zu tun, wenn durch einen Geschäftsführer und gleichzeitigen Gesellschafter des Tochterunternehmens ohne a
Weitergabe von Informationen
ÄlterHallo zusammen, eine kleine Frage bzgl der Weitergabe von Informationen die ein BR-Mitglied im Zuge der "normalen" Tätigkeit erlangt hat, an uns im Gremium weitergegeben hat. So nun zum Fall. Eine Kol