Müssen alle Geschäftsführer angeschrieben werden.
Hallo zusammen,
wir haben im Betrieb drei Geschäftsführer, die jeweils für unterschiedliche Bereiche zuständig sind. Nun gibt es in einem Bereich eine kleine "Unklarheit" bezüglich der Weitergabe von Informationen bei Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates. Die Frage ist nun, wenden wir uns im Schreiben an die Assistenz des einen Geschäftsführers (diese ist für die Weitergabe verantwortlich), an den betroffenen GF oder an alle drei GF. Man will ja nicht aus einer Maus einen Elefanten machen.
Vielen Dank und beste Grüße
Community-Antworten (5)
04.10.2018 um 18:58 Uhr
"(diese ist für die Weitergabe verantwortlich),"
Wenn Ihr da eine Regelung habt, würde ich davon jetzt nicht abweichen.
04.10.2018 um 19:16 Uhr
Sprich, du würdest erst mal die Assistenz anschreiben bevor man direkt an einen oder alle GF geht? Hab ich das so richtig verstanden?
04.10.2018 um 19:27 Uhr
Kommt darauf an. Ich hatte die Information "diese IST für die Weitergabe verantwortlich" so gedeutet, daß dies normalerweise Euer Weg ist. Wenn das aber eher ein "diese wäre dann unserer Meinung nach für die Weitergabe verantwortlich" hätte sein müssen, würde meine Antwort ggf. anders ausfallen.
04.10.2018 um 19:43 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Es ist vom GF erbeten worden den Weg über die Assistenz zu gehen. Dann werden wir diesen auch erst mal so weiterverfolgen. Es ging nur darum dass die GF ja grundsätzlich in der Informationspflicht steht. Da dies jedoch nicht unser „normaler Weg“ ist sondern über die Assitenz, wollte ich nur noch mal sicher gehen.
05.10.2018 um 10:31 Uhr
Wenn der Arbeitgeber die einzelnen Bereiche aufteilt und mit Geschäftsführer ausstattet die auch alle notwendige Entscheidung treffen gibt es keinen Grund bei Probleme in einem Bereich gleich alle an zuschreiben. Nur verantwortlich dafür daß der BR Informationen erhält ist der GF und nicht ein anderer Mitarbeiter. Ich kann nicht abschätzen wie groß bei euch das Problem ist und wie oft es schon keine oder verspätete Informationen gab. Ich würde den Geschäftsführer mindestens ins CC nehmen. Den auch er muss informiert werden wenn eine seiner Anweisungen nicht umgesetzt wird.
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