Weitergabe von internen Informationen
Hallo,
ist die im Gremium nicht abgestimmte Weitergabe von Informationen z.B. aus der BR-Sitzung oder dem Monatsgespräch an Dritte - in dem Fall MA außerhalb des BR - schon rechtswidrig im Sinne des BetrVG oder fällt das eher "allgemein" unter Datenschutz?
Community-Antworten (6)
13.09.2012 um 09:57 Uhr
Ich würde mich gerne deine interessante Frage anschließen und zusätzlich Fragen wollen, ob man über das Gesprochen in einer Sitzung die Mitarbeiter informieren muss oder sollte z. B. durch teilweises veröfftlichung des Sitzungsprotpkolls. Natürlich nicht personälle Angelegenheiten. L. G. Aus Hamburg
13.09.2012 um 11:27 Uhr
Der Bteriebsrat ist kein Geheimrat, sondern eine Vertretung der Mitarbeiter. Diese haben natürlich das Recht zu erfahren, was der Betriebsrat so plant, wie seine Meinungen sind etc. Von daher können die Informationen aus den Sitzungen durchaus an die MA weitergegeben werden, sofern es keine tatsächlich datenschutzrelevanten Themen betrifft, oder auch keine anderen BRM verunglimpft (Alle waren dafür, nur der Kollege X, war dagegen).
13.09.2012 um 11:28 Uhr
Die Veröffentlichung des Sitzungsprotokolls geht meiner Meinung nach zu weit.
Der BR ist kein Geheimrat - also darf auch über das gesprochen werden, womit sich der BR befasst. Die Frage ist, wo die Grenzen zu ziehen sind.
Aus meiner Sicht sollte sich der BR einmal offen dem Thema stellen. Es gibt ja schließlich auch ein Interesse daran, z.B. bei Verhandlungsstrategien, dass nicht alles gleich in aller Öffentlichkeit breit getreten wird.
Auch haben die Mitglieder des BR ein Recht darauf, in den nicht öffentlichen Sitzungen offen ihre Meinung sagen zu können, ohne das jemand diese in der Öffentlichkeit verbreitet. Hingegen sehe ich keine Probleme darin, dass jemand seine eigene Meinung als BR kund tut (natürlich auch hier unter Beachtung schützenswerter Daten und unter Achtung demokratischer Geflogenheiten).
13.09.2012 um 13:28 Uhr
Der BR ist kein Geheimrat - das sehe ich auch so. Allerdings ist in dem speziellen Fall eine gedeutete Äußerung eines BRM an MA herangetragen worden, welche das BRM nicht so gesagt hat. evtl. sogar mit dem Hintergrund das BRM zu diffamieren. Das Ergebnis war, dass das BRM jetzt das Vetrauen dieser MA verloren hat, allerdings nur aufgrund der falschen Interpretation der Aussage durch ein anderes BRM. Wie siehts also jetzt aus mit der Weitergabe von Informationen? Z.B. auch von bewusst verfälschten.
13.09.2012 um 13:32 Uhr
@Freigeist Absolut! Es gilt das Gebot der Vertraulichkeit hins. des gesprochenen Wortes. Einen einzelnen BRM in den Regen zu stellen geht nicht. Nehmen wir z.B. mal an, dass man in einer Sitzung etwas vermutet (z.B. Mobbing), was man aber einfach nur dahinsagt... ...wenn dann jemand das weitertratscht, kommt man in des Teufels Küche.
Das würde ich sanktionieren!
13.09.2012 um 17:58 Uhr
So etwas (natürlich gemessen an seiner Beweisbarkeit) wäre tatsächlich ein grobes Fehlverhalten eines BRM im Sinne des §23 BetrVG. Darauf sollte der BR m. E. in der nächsten Sitzung den Betreffenden ansprechen, und ihm einfach mal vor Augen halten, was so ein verhalten für Konsequenzen haben kann... nämllich letztlich den Auschluss aus dem BR.
Und anschliessend würd eich dann als geschlossenes Gremium die Kollegen zu mir bitten, welche die falsche information erlangt haben, und das Ganze richtig stellen.
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