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In BV Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen möglich - nun will die GL kündigen

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festländerin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir praktizieren seit dem 01.04.2009 Kurzarbeit im Betrieb und haben am 08.10.2009 auf Wunsch der GL in einer neuen BV die Kurzarbeit bis zum 31.03.2011 verlängert. In dieser, wie auch in den letzten BV war vereinbart, dass betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausgeschlossen sind.

Jetzt wurde letzte Woche unser 1. Vorsitzender aus der Kurzarbeit in die Firma zitiert - und zwar zur Anhörung. Die GL hatte ihm ein 7-seitiges Schreiben von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorgelegt in dem steht:

Die wirtschaftliche Situation unserer Mandantin stellt sich zwischenzeitlich als derart prekär dar, dass trotz der BV über die Verlängerung von Kurzarbeit vom 08.1.2009 der Ausspruch von Beendigungskündigungen unumgänglich ist. Zur Verdeutlichung hat uns der Anwalt die Umsätze 2008/2009 dem Schreiben beigefügt.

Die GL hat sich deshalb entschlossen, dem durch den erheblichen Umsatzrückgang entstandenen Überhang an Arbeitskräften durch betriebsbedingte Kündigungen zu begegnen.

Eine Sozialauswahl wurde nach einer Punktetabelle getroffen (nicht von uns, sondern vom RA). Demnach sind zunächst 3 Kollegen davon betroffen, denen zum 31.03.2010 gekündigt werden soll.

2 weitere Kollegen wurden genannt. Von einem Kollegen (einer von den 2) soll vorgeschlagen werden, anstelle von Vollzeit, auf 75 % seines Lohnes zu verzichten und einen Job mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu nehmen. In dem Schreiben wird das o.g. so beschrieben: In diesem Zusammenhang gilt indessen nochmals zu betonen, dass sich unsere Mandantin gegenüber Herrn ... mit einer Änderungskündigung begnügen würde, wenn dieser Ihnen gegenüber signalisiert, nur noch auf der Basis von 10Std./Woche beschäftigt zu werden.

Da die Frist jetzt für uns als BR läuft, haben wir einen Termin mit dem Gewerkschaftssekretär.

Aber ich möchte gerne eure Meinung dazu hören. Wir als BR haben jetzt am WE ständig miteinander telefoniert - unsere Meinungen gehen da echt auseinander von ja-sagen zu den 3 Kündigungen bis hin zu, nein, das unterschreibe ich nicht.

Was denkt Ihr? Ich bin für jede Nachricht dankbar

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Community-Antworten (5)

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TROISDORFER

16.11.2009 um 13:29 Uhr

@festländerin *Da Frist (welche Frist,die die sich die GL wünscht ?) jetzt für uns als BR läuft, haben wir einen Termin mit dem Gewerkschaftssekretär. * Und das ist auch Gut so !!!

Euer AG könnte auch 100% KA für die belegschaft beantragen und so den betriebsbedingte Kündigungen entgegenwirken ... MFG Troisdorfer

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festländerin

16.11.2009 um 14:07 Uhr

@Troisdorfer

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Frist - nein die, die nach der Anhörung gilt.

Lt. Anwalt bittet die GL um Zustimmung innerhalb von 1 Woche in Anwendung von § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zum Ausspruch von Kündigungen.

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TROISDORFER

16.11.2009 um 15:13 Uhr

Noch gilt eure Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit. Betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausgeschlossen. Wenn er es so eilig hat,soll er die 3 MA erstmal auf 100% KA setzen. Auf etwas anderes würde ich mich erstmal nicht einlassen ... Wann habt ihr den Termin mit dem Gewerkschaftssekretär ? Kurzarbeit soll Entlassungen verhindern,hier widerspricht sich alles. MFG Troisdorfer

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DerAlteHeini

16.11.2009 um 22:12 Uhr

festländerin Was will der BR groß agieren. Wird der BR, obwohl die derzeit BV gilt, zu Kündigungen gehört, kann er die Zustimmung verweigern und auf die Vorgaben der BV verweisen. Dies würde bei einer Kündigungsschutzklage eh Thema sein. Der BR soll sich hier nicht vor den Karren des AG spannen lassen.

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OCBIN

17.11.2009 um 11:39 Uhr

Hallo, Kurzarbeit soll - wie schon gesagt - entlassungen vermeiden, nicht den Unternehmer bezuschussen. Hier will die ARGE auch ein Wort mitreden - schon mal da nachgefragt ?

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