Urlaub nach Krankheit - Urlaub von 2009 in das neue Jahr nehmen?
Hallo an alle, eine Mitarbeiterin von und war lange krank und ist jetzt wieder da. Sie hat noch 21 Tage Urlaub zu bekommen. Davon nimmt sie jetzt 5 Tage. Den Rest soll sie im Dezember nehmen. Das möchte sie aber nicht. Sie will die Tage mit in das neue Jahr nehmen. Ich bin mir da unsicher, ob das möglich ist. Einerseits ist Urlaub ja nur mit Absprache des Mitarbeiters möglich, andererseits ist der Urlaub von 2009 und sie hat noch die Möglichkeit ihn abzufeiern. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (3)
13.11.2009 um 19:00 Uhr
Poseidon, der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu gewähren. Schau mal unter § 7 (3) BUrlG
13.11.2009 um 20:39 Uhr
@Poseidon
Gilt ein TV, wenn ja was besagt der zum Thema "Urlaubsübertragung"??
Gibt es sonst in Betrieb "Urlaubsübertragung"??
13.11.2009 um 22:17 Uhr
Erwin Urlaubsübertragung gibt es nur wenn der Urlaub im Kalenderjahr nicht genommen werden kann. Bietet der AG an den Urlaub noch zu nehmen, dann muss er auch genommen werden ansonsten kann er verfallen.Könnte er aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden, dann müsste er ins nächstes Jahr übertragen werden.Warum will sie den Urlaub erst nächstes Jahr , da gibts doch wieder neuen.
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