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Urlaub nach Krankheit - Urlaub von 2009 in das neue Jahr nehmen?

P
Poseidon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, eine Mitarbeiterin von und war lange krank und ist jetzt wieder da. Sie hat noch 21 Tage Urlaub zu bekommen. Davon nimmt sie jetzt 5 Tage. Den Rest soll sie im Dezember nehmen. Das möchte sie aber nicht. Sie will die Tage mit in das neue Jahr nehmen. Ich bin mir da unsicher, ob das möglich ist. Einerseits ist Urlaub ja nur mit Absprache des Mitarbeiters möglich, andererseits ist der Urlaub von 2009 und sie hat noch die Möglichkeit ihn abzufeiern. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

13.11.2009 um 19:00 Uhr

Poseidon, der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu gewähren. Schau mal unter § 7 (3) BUrlG

E
Erwin

13.11.2009 um 20:39 Uhr

@Poseidon

Gilt ein TV, wenn ja was besagt der zum Thema "Urlaubsübertragung"??

Gibt es sonst in Betrieb "Urlaubsübertragung"??

B
Biggy

13.11.2009 um 22:17 Uhr

Erwin Urlaubsübertragung gibt es nur wenn der Urlaub im Kalenderjahr nicht genommen werden kann. Bietet der AG an den Urlaub noch zu nehmen, dann muss er auch genommen werden ansonsten kann er verfallen.Könnte er aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden, dann müsste er ins nächstes Jahr übertragen werden.Warum will sie den Urlaub erst nächstes Jahr , da gibts doch wieder neuen.

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