>Wir haben gestern am 20.01.2009 eine Kündigung innerhalb der Probezeit reinbekommen.
(Probezeit endet am 31.01.2009)

>Die Frist beginnt am 21.01.2009 und endet am 28.01.2009.
Somit ist klar, die Kündigung kann noch innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden.

>Nun soll die Kündigung aber bereits am 27.01.2009 zugestellt werden.
Wenn bis dahin keine Äußerung vom BR vorliegt, ist sie dann aber ja unwirksam.
>Der MA könnte also eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Richtig?