Erstellt am 12.11.2009 um 21:36 Uhr von kriegsrat
1. problem: ausschlußfristen, was ist vereinbart ?
2. problem: rechtlicher anspruch auf 5-tage-woche, meinst du wohl ?
wenn dazu bei euch nichts vereinbart ist (arbeits-oder tarifvertrag)
gibts keinen rechtlichen anspruch, da eine woche 6 werktage hat
Erstellt am 12.11.2009 um 21:55 Uhr von Laffo
& ergänzend
einen gesetzgeberischen Anspruch auf freie Tage ergibt sich aus § 11 ArbZG, welcher besagt, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Ansonsten gilt § 2 BUrlG ,siehe kriegsrat's 2. Antwort.
Erstellt am 12.11.2009 um 21:58 Uhr von CastleRock
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 5 Tage Woche (Sa.,So. & Feiertag geöffnet) - somit 2 freie Tage pro Woche.
Ist denn nicht gesetzlich geregelt an wievielen Tagen im Jahr gearbeitet werden darf? Laut Arbeitsvertrag kann ein Ausgleich der nicht gewährten Tage bis zum 30.06. den Folgejahres erfolgen.
Ist das rechtlich so in Ordnung?
Erstellt am 12.11.2009 um 22:19 Uhr von Laffo
lies dir mal bitte das ArbZG ,insbesondere den § 3 durch. Dafür musst du nur auf den roten Link klicken.
Erstellt am 12.11.2009 um 22:35 Uhr von kriegsrat
castlerock
und wo ist das bei euch geregelt, daß ihr bei einer 5-tage-woche länger arbeiten müsst als 5-tage in der woche ?
so daß ihr vielleicht sogar regelmässig eine 6-tage-woche habt, obwohl arbeitsvertraglich eine 5-tage-woche vereinbart wurde ?
oder geht es hier nur um ausgleich von sonn-oder feiertagsarbeit ?