W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf 104 freie Tage bei 52 KW?

C
CastleRock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben ein Problem - die Belegschaft hat zu wenig freie Tage erhalten und der Arbeitgeber schafft es nicht diese bis zum Jahresende auszugleichen. Nun meine Frage: Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf 104 freie Tage bei 52 Wochen? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage? Vielen Dank!

4.95405

Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

12.11.2009 um 22:36 Uhr

  1. problem: ausschlußfristen, was ist vereinbart ?
  2. problem: rechtlicher anspruch auf 5-tage-woche, meinst du wohl ? wenn dazu bei euch nichts vereinbart ist (arbeits-oder tarifvertrag) gibts keinen rechtlichen anspruch, da eine woche 6 werktage hat
L
Laffo

12.11.2009 um 22:55 Uhr

& ergänzend einen gesetzgeberischen Anspruch auf freie Tage ergibt sich aus § 11 ArbZG, welcher besagt, dass 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Ansonsten gilt § 2 BUrlG ,siehe kriegsrat's 2. Antwort.

C
CastleRock

12.11.2009 um 22:58 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Laut Arbeitsvertrag haben wir eine 5 Tage Woche (Sa.,So. & Feiertag geöffnet) - somit 2 freie Tage pro Woche. Ist denn nicht gesetzlich geregelt an wievielen Tagen im Jahr gearbeitet werden darf? Laut Arbeitsvertrag kann ein Ausgleich der nicht gewährten Tage bis zum 30.06. den Folgejahres erfolgen. Ist das rechtlich so in Ordnung?

L
Laffo

12.11.2009 um 23:19 Uhr

lies dir mal bitte das ArbZG ,insbesondere den § 3 durch. Dafür musst du nur auf den roten Link klicken.

K
Kriegsrat

12.11.2009 um 23:35 Uhr

castlerock und wo ist das bei euch geregelt, daß ihr bei einer 5-tage-woche länger arbeiten müsst als 5-tage in der woche ? so daß ihr vielleicht sogar regelmässig eine 6-tage-woche habt, obwohl arbeitsvertraglich eine 5-tage-woche vereinbart wurde ? oder geht es hier nur um ausgleich von sonn-oder feiertagsarbeit ?

Ihre Antwort