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Standortsicherungsvertrag - Was würdest du tun?

N
newyork
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR Kämpfer, wir brauchen Rat.

Der alte 3 jährige Stand-Ort- Sicherungs-Vertrag geht zu Ende. Der beinhaltet eine Abmachung: 3 Jahre x 104 Std. Mehrarbeit (13 Arbeitstage) ohne Lohnausgleich / pro. Mitarbeiter und dafür die abgesicherte betriebsbedingte Kündigung. Der Standort steht sehr gut da, nun ist der Wunsch nach eine 5 jährige Verlängerung des Std.O.Sich.Vertr. ohne betriebsbedingte Kündigung und als Belohnung für die Erträge, ein Vollkontisystem (7 Tage die Woche) damit wir Wettbewerbsfähig bleiben und die Kosten decken. Die Freizeit aus dem Vollkonti soll mit den 104 Std. abgerechnet werden. Der AG drohte in der Betr. Vers.- entweder-oder! Der Krankenstand so wie die Demotivation "tragen ihre Früchte".

Also: Ein neuer St.O.Sich.Vertr., Vollkonti, Mehrarbeit(13Tage umsonst), keine Arbeitsplatzsicherung, Druck u. Drohung u.s.w. und das in Germany!

Meine Frage: Was würdest du tun? Danke und Grüße aus NewYork.

5.70007

Community-Antworten (7)

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Paris

02.06.2008 um 09:17 Uhr

Wir haben die (fast) selbe Situation hinter uns. Standortsicherungsvertrag mit wöchentlich 5 unbezahlten Mehrarbeitsstunden. Im April ausgelaufen. AG wollte weiter 5 Stunden wir sagten "Nein" Jetzt fahren wir stufenweise die Arbeitszeit auf tarifniveu zurück. Als Antwort hatten wir bereits im April 10 betriebsbedingte Kündigungen. Bin aber überzeugt, dass wir dieses Szenario auch mit unbezahlter Mehrarbeit nicht verhindert hätten. GL wollte partut keine Beschäftigungssicherung mehr. Und immer diese Drohereien mit "wir müssen wettbewerbsfähig bleiben, sonst..." Ich kanns nicht mehr hören. Reine Gewinnoptimierung. Heuschreckengehabe! Also, Rückwertsgang einlegen, Stunden runterfahren, denn Kündigungen kommen sowiso. Und den Standort machen sie euch eh dicht, wenn rentabel genug für die Heuschrecken ist. Gruss aus Paris (Die Gallier sind nicht besser)

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Andi66

02.06.2008 um 10:01 Uhr

Moin, @all als BRV fühle ich mich nicht zuständig, einen Lohnverzicht (z.b. 5 Stunden pro Woche unbezahlt) auszuhandeln. Durch so etwas wurde noch nie ein Arbeitsplatz oder Unternehmen gerettet. Bestes Beispiel ist das Unternehmen Holzmann vor7 Jahren. Die Beschäftigten verzichteten und der Staat ließ zig Millionen an Steuergelder für die Rettung springen. Genützt hat es, wie man weiß, nichts. Die Fehler wurden an anderer Stelle gemacht; nicht bei den Arbeitern. Wenn euer Arbeitgeber sein Unternehmen, durch Verzicht der Beschäftigten retten will, ist sein Ansprechpartner die Gewerkschaft. Die prüfen die Bilanzen und verhandeln (wenn notwendig) einen Haustarifvertrag mit dem Arbeitgeber. Gruß Andi

P
Paris

02.06.2008 um 11:31 Uhr

@ Andi 66 Klar, hast recht. Arbeitszeitverlängerung darf der BR eh nicht aushandeln. Ist ganz klar Sache von der Gewerkschaft. Aber ein guter BR kann schon ein bisschen Einfluss auf die Entscheidungen der Gewerkschaft nehmen. Weil ja auch die Gewerkschaft eigentlich die Meinung der Belegschaft (zumindest der Mitglieder) beachten sollte. Bei uns wurden solche Dinge in Mitgliederversammlungen besprochen.

M
Mona-Lisa

02.06.2008 um 11:38 Uhr

@newyork, dann wollen wir doch hoffen, dass die Standortsicherung vor 3 Jahren von den Tarifparteien - Gewerkschaft/Arbeitgeberverband abgeschlossen wurde......

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Andi66

02.06.2008 um 11:44 Uhr

@paris wie hat sich eure Belegschaft denn die Meinung gebildet? War bei euch ein unabhängiger Bilanzprüfer im Unternehmen? Ich verzichte nur freiwillig auf etwas, wenn ich mein Unternehmen oder Arbeitsplätze WIRKLICH retten kann. Wie soll ich als BRV das aber beurteilen? Die Gewerkschaft hat Leute, die die wirtschaftliche Situation auch beurteilen können. Meine Standardantwort an mein Unternehmen in solchen Situationen. Zahlt mir Tariflohn, verhandelt mit der Gewerkschaft oder alternativ - macht den Laden dicht. Gruß Andi

P
Pariser

02.06.2008 um 14:12 Uhr

@andi66 Jepp! Bilanzen wurden damals überprüft. Gewerkschaft arbeitet da mit einem unabhängigen Institut zusammen. Ausserdem haben wir einen gut funktionierenden Wirtschaftsausschuss. Aus all diesen Informationen muss dann eine Meinung gebildet werden. Da passiert am Besten bei einer Mitgliederversammlung. Nicht in einer Betriebsversammlung, da für Nichtmitglieder der Tarifvertrag, der an einer bestimmten Stelle (Arbeitszeit) verändert werden soll, eh nicht gilt. Bei dieser Mitgliederversammlung wird nun durch Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Gewerkschaft über die Situation berichtet. NEUTRAL wie möglich, damit sich jeder ein Bild machen kann. Dann wird entschieden.

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Andi66

02.06.2008 um 15:56 Uhr

@pariser Jawoll, so muss das sein!!! Vorbildlich. Gruß Andi

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