Erstellt am 11.11.2009 um 17:51 Uhr von kriegsrat
google mal den begriff "mindestarbeitsbedingungengesetz", seit April 2009 in kraft.....
Erstellt am 11.11.2009 um 20:23 Uhr von nicoline
eleweis,
mehr hab ich nicht gefunden:
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Ortsübliche Vergütung
§ 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird mit Wirkung vom 1.7.2008 um eine Verpflichtung des Trägers erweitert, ortsübliche Gehälter an die Beschäftigten zu entrichten.
Gesetzesbegründung:
Mit der Ergänzung der Nummer 2 wird sichergestellt, dass Pflegeeinrichtungen eine Arbeitsvergütung an ihre Beschäftigten zahlen, die dem Lohnniveau im Wirtschaftskreis entspricht. Zur Bestimmung der ortsüblichen Vergütung ist im Regelfall auf fachlich und räumlich einschlägige Tarifverträge abzustellen, soweit üblicherweise Tariflohn gezahlt wird. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitskräfte üblicherweise nur zu den tariflichen Lohnbedingungen am Arbeitsmarkt gewonnen werden können. Fehlt es an einer Verkehrsüblichkeit des Tariflohns, ist auf das allgemeine örtliche Lohnniveau in Pflegeeinrichtungen abzustellen.“
BAG zu § 612 BGB (Urt. v. 24.4.2004 – 5 AZR 303/03):
Ausgangspunkt zur Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung sind dabei in der Regel die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dem Wirtschaftsgebiet üblicherweise der Tariflohn gezahlt wird. Denn dann kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt nur zu den Tariflohnsätzen gewonnen werden können. Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.“
http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/pflegeeinrichtungen/ortsubliche-vergutung-anwendungshilfe/data/Interpretationshilfe-ortsubliche-Vergutung.pdf
Erstellt am 11.11.2009 um 21:18 Uhr von Biggy
Hallo eleweiss
in der Regel wird in der Pflege nach TVöD bezahlt. Ich weiß allerdings nicht wo du her bist und ob der bei euch auch gilt. Aber wende dich doch an Verdi eure zuständige Gewerkschaft die wird euch helfen können.
Erstellt am 11.11.2009 um 21:22 Uhr von Lotte
Hallo Biggy,
das gilt leider eher für Krankenhäuser. Zum Beispiel in Altenpflegeheimen ist man schon seit längerem von den Tarifen des öffentlichen Dienstes entkoppelt.
Erstellt am 11.11.2009 um 21:47 Uhr von Lotte
Hallo eleweiss,
schau mal hier: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0915/politik/0044/index.html
Ich weiß allerdings nicht, ob sich die Ergebnisse der hoffentlich noch existierenden Komission auch nach dem Regierungswechsel noch durchsetzen lassen.