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Betriebsvereinbarung Überstunden - wer kann helfen?

M
Manne
Jan 2018 bearbeitet

wer kann helfen ? wir machen in letzter Zeit viele Überstunden,die einen wollen Üh bezahlt haben,die anderen wollen abbummeln.Als BR-Vorsitzender habe ich eine B-Vereinbahrung aufgesetzt, um diese beim Chef durchzusetzen brauche ich einen Beschluß vom BR(3 Mitglieder). Die anderen beiden wollen keine B-Vereinbahrung(hatten vorher ein Gespräch beim Chef sind vermutlich unter Druck)die B-Vereinbahrung beinhaltet auch einen Überstundenzuschlag. Ist nun die B-Vereinbahrung futsch?

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

11.11.2009 um 18:23 Uhr

Yes !

ohne beschluß keine BV....

wobei ja auch noch nicht klar wäre, ob du sie trotz beschluß in dieser form beim chef durchsetzen kannst.........

...und man sich auch evtl. mal den § 77 betrVG zur gänze durchlesen könnte, vielleicht den absatz 3 etwas genauer.............

C
Conny

13.11.2009 um 08:43 Uhr

Hallo Manne, mich würde erst mal interessieren, wie es bisher geregelt würde mit Überstunden bei Euch. Denn bevor in einem Betrieb Überstunden anfallen oder verlangt werden, muß doch geregelt sein wie diese wieder vergütet werden. Habt Ihr einen Tarifvertrag ? Sind die Überstunden eine Ausnahme oder die Regel? Einen Tip: habt Ihr juristischen Beistand? Conny

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