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Anspruch auf Urlaub

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

jetzt habe ich heute noch mal 2 Fragen:

1.) hat eine Mitarbeiterin anspruch auf Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt? 2.) muss ich wenn ich Feierabend habe erst nach dem Abstempeln mich umziehen, oder gehört das zur Arbeitszeit?

Danke

Bullet

5.08603

Community-Antworten (3)

I
Immie

11.11.2009 um 15:35 Uhr

@bullet

  1. Ja §17 MuSchG
  2. Kommt drauf an
M
Marion

11.11.2009 um 16:04 Uhr

zu 2) Muß mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, wenn keine Vereinbarung - keine Verpflichtung, d.h. Ihr könnt es machen, wie Ihr wollt. Wenn besondere Kleidung, Hygiene- oder Schutzkleidung nötig ist, ist es in der Regel so, daß dies zur Arbeitszeit gehört.

L
Laffo

11.11.2009 um 22:41 Uhr

zu 2.)

guck oder kuck (?) mal in diesen Beiträgen nach.

Erstellt am 09.10.2009 - 18:11 von weichspüler 30629

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