Anspruch auf Urlaub
hallo,
jetzt habe ich heute noch mal 2 Fragen:
1.) hat eine Mitarbeiterin anspruch auf Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt? 2.) muss ich wenn ich Feierabend habe erst nach dem Abstempeln mich umziehen, oder gehört das zur Arbeitszeit?
Danke
Bullet
Community-Antworten (3)
11.11.2009 um 15:35 Uhr
@bullet
- Ja §17 MuSchG
- Kommt drauf an
11.11.2009 um 16:04 Uhr
zu 2) Muß mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, wenn keine Vereinbarung - keine Verpflichtung, d.h. Ihr könnt es machen, wie Ihr wollt. Wenn besondere Kleidung, Hygiene- oder Schutzkleidung nötig ist, ist es in der Regel so, daß dies zur Arbeitszeit gehört.
11.11.2009 um 22:41 Uhr
zu 2.)
guck oder kuck (?) mal in diesen Beiträgen nach.
Erstellt am 09.10.2009 - 18:11 von weichspüler 30629
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