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Individueller Werktag

N
Nele1970
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, was konkret bedeutet "individueller Werktag"? Ich arbeite z.B. von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 04 Uhr. Insgesamt also 6 Stunden. Mein "individueller Werktag" endet 24 Std. später also am Freitag 22 Uhr.

  1. Frage: Alle 6 Stunden werden dem Donnerstag zugerechnet. Das heißt wenn z.B. am Freitag ein Feiertag wäre würden keine Feiertagszuschläge gezahlt werden, da die 6 Stunden dem Donnerstag angehören. Ist das korrekt?

  2. Frage: Ein individueller Werktag endet 24 Stunden später, in meinem Fall Freitag 22 Uhr. Ich mache jetzt z.B. nach Arbeitsende Fr 04 Uhr 8 Std. Pause und arbeite nochmal von 12 Uhr bis 16 Uhr. Also weitere 4 Stunden Arbeitszeit. Somit habe ich 10 Std. Arbeitszeit innerhalb der 24 Std erreicht. Diese 4 Stunden gehören auch noch zur Arbeitszeit am Donnerstag? Ist das korrekt?

  3. Beginnt ein neuer individueller Werktag neu an zu zählen, auch wenn die 24 Stunden noch nicht erreicht sind aber innerhalb der 24 Std. eine Ruhezeit von 11 Std. gemacht wurde?

Gruß Nele

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Community-Antworten (6)

C
celestro

03.10.2020 um 19:26 Uhr

Warum sollte die Zeit von 0-4 Uhr zum Donnerstag zählen, wenn bereits Freitag ist?

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Nele1970

03.10.2020 um 20:08 Uhr

Da bin ich mir ja leider auch nicht sicher. Ich kann doch für die Überstundenberechnung die Nachtschicht nicht um 24 Uhr in 2 Tage teilen. Wenn wir 7 Sollstd. pro Tag arbeiten müssen, werden doch alle Stunden innerhalb einer Schicht und innerhalb der 24 Std. zusammengerechnet. Also insgesamt 10 Std. und dadurch entstehen für den Tag Donnerstag 3 Überstunden. Oder ich verstehe den individuellen Werktag und die Überstundenberechnung ganz falsch???

K
krambambuli

04.10.2020 um 11:00 Uhr

Individueller Werkvertrag ist schon nicht o.k. Es richt nach Scheinselbständigkeit. Gehe doch mal mit deinem "Werkvertrag" zu einem Anwalt.

M
Matze

05.10.2020 um 16:58 Uhr

@Krambambuli, ein "individueller Werkvertrag" wurde nirgendwo erwähnt, sondern ein "individueller Werktag".

Es riecht eher nach Aushebelung des Arbeitszeitgesetzes. Vorschlag: Beratung beim Betriebsrat suchen. Wenn solche Begrifflichkeiten benutzt werden, kann es dennoch sein, dass ein Anwalt vonnöten sein wird.

X
XYZ68

06.10.2020 um 10:50 Uhr

Zu 1. das kommt darauf, der Tag kann um 2 Stunden nach vorn oder um 6 Stunden nach hinten vershoben werden. Üblicherweise regelt man für die Nachtschichten, ob man in den Feiertag hinein oder aus den Feiertag heraus arbeitet. In beiden Fällen bekommt man für die gesamte Feiertagsschicht seine Zuschläge. BR fragen oder einfach schauen, wann die Nachtschichtwoche im 3-Schichtsystem startet.

Arbeitszeitgesetz §9 (2)

zu 2. Ja nach meinem Wissen ja, aber Achtung nach Freitag 16 Uhr sind nochmals 11 Stunden Ruhezeit zwingend einzuhalten.

zu 3. Bin ich mir nicht absolut sicher, da wir mit dieser Rechnung hier nicht arbeiten, aber ich würde es vermuten.

Wir arbeiten bei uns üblicherweise nicht mit dieser Art der Rechnung "individueller Arbeitstag", aber ein paar Sachen kann man auch generell ableiten.

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