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Schikane gegen BRM?

U
Urmel
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-ler,

mal wieder 2 (relativ kleine) Problemchen im Hause "Urmel".

  1. Eine Kollegin arbeitet lediglich 6 Dienste/Monat. Mit dem früheren Abteilungsleiter war abgesprochen, dass sie aus privaten Gründen an einem bestimmten Werktag nicht zum Dienst eingeteilt wird. Das klappte bislang auch reibungslos und stellte für die anderen Kollegen keine Mehrbelastung dar, zumal sie in Ausnahmefällen trotzdem mehrmals an besagtem Werktag eingesprungen ist. Seit kurzem ist sie als Nachrückerin im BR. Jetzt bekam sie einen neuen Abteilungsleiter (AG-orientiert), der sie prompt für diesen Werktag zum Dienst einteilte, obwohl er von der (mündlichen) Vereinbarung wusste. Da wir - wie Ihr wisst - ständig Probleme mit unserem AG haben, liegt die Vermutung nahe, dass dies mal wieder eine reine Schikane gegen ein BRM ist. Welche Möglichkeiten haben wir als BR bzw. sie selbst?

  2. Gleiche Kollegin bekam eine Abmahnung, weil sie sich angeblich nicht ordnungsgemäß zur BR-Sitzung abgemeldet hat. Auf der letzten BR-Sitzung wurde das von mir als BRV der GF gegenüber klargestellt, dass es sich um einen Fehler meinerseits handelte. Ich hatte kollektiv alle BRM abgemeldet, aber vergessen zu erwähnen, dass sie als damaliges Ersatzmitglied auch an dieser Sitzung teilnimmt. Trotzdem die Abmahnung. Die Kollegin möchte, dass diese aus ihrer Personalakte entfernt wird. Kann sie das?

Danke für Eure wie immer hilfreichen Ratschläge! Urmel

5.03405

Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

16.04.2007 um 10:04 Uhr

Hallo, was die Schichtverteilung betrifft, hat der Arbeitgeber im Rahmen seines billigen Ermessens nach BGB zu verfahren. Googel mal zu diesem Begriff im Zusammenhang mit Dienst oder Schicht...da müssts was geben. Sorry...bin etwas in Eile....

K
Kölner

16.04.2007 um 10:24 Uhr

@Urmel Die Abmahnung kann sie entfernen lassen. Aber ist das sinnig? Meist ist eine solchge Abmahnung das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wurde. Demnach würde ich Ruhe walten lassen.

P
Petrus

16.04.2007 um 13:34 Uhr

Die Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit... vielleicht könnte hier § 8 TzBfG helfen. Insbesondere in Bezug auf Absatz 5 würde ich den ArbGeb um eine Kopie der schriftlichen Ablehnung der Arbeitszeitverteilung bitten. Und wenn er die Verteilung ändern möchte, dann sollte er äußerst gut das betriebliche Erfordernis nach Satz 4 darlegen, insbesondere, warum sich dies seit dem AL-Wechsel so grundlegend geändert hat... Und da sich die Umstände ändern, unter denen die Leistung zu erbringen ist (zeitliche Lage der Dienste), würde ich ein MBR des BR sehen...

G
giegelpeter

16.04.2007 um 17:35 Uhr

Also ganz so locker mit der Abmahnung ist das ja nun auch nicht! Aber dem betreffenden BR-Nachrücker wird nichts passieren, das ist klar. Falsch war auf jeden Fall das Verhalten des Nachrückers, denn der oder die hat sich beim AG zur BR-Arbeit abzumelden. § 37 BetrVG! Nicht der Vorsitzende hat das zu erledigen! Nachrücker sollten genau deshalb zu BR-Schulungen geschickt werden, dann würde so etwas nicht passieren!

K
Kölner

16.04.2007 um 17:44 Uhr

@giegelpeter Habe ich etwas von "locker" geschrieben? Ich würde weder eine Gegendarstellung schreiben, noch eine Klage deswegen anstrengen.

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