Anordnung von Überstunden - individueller oder kollektiver Tatbestand?
Hallo K & K, nach 87 (3) hat der BR ein MBR bei vorübergehender Verkürzung bzw. Verlängerung der betriebsüblichen AZ. Inwieweit hat der BR ein MBR, wenn einer einzelnen Person kurzfristig (10 min. vor Dienstende!)eine Überstunde auferlegt wird und die Fahrgemeinschaft, bestehend aus drei weiteren Kollegen, auf den Kollegen warten muß. Ist dies nun ein rein individueller oder doch eher ein kollektiver Tatbestand? Hat der BR nun ein MBR? Danke für die Antworten. Gruß Jens
Community-Antworten (2)
22.01.2007 um 17:27 Uhr
@jens1 Überstunden sind doch generell mitbestimmungspflichtig. Habt Ihr eine BV oder ein TV der dies regelt? Achja: Die Fahrgemeinschaft - hin oder her - interessiert bei so einem Sachverhalt kaum jemanden; am wenigsten den AG!
22.01.2007 um 19:23 Uhr
Hallo Kölner, im Fitting (22.Auflage) im Handkommentar auf S. 1242 Rn 14 und auf S. 1266 Rn 134ff findet man eine Abgrenzung und Einschränkung des §87 (3) und die Rechtsprechung ist in dem Punkt sehr unterschiedlich. Zu Deiner Frage nach einem TV oder BV muß ich Dir antworten, daß wir einen TV haben und ich muß mal genau nachschauen wie das geregelt ist. Vermutlich aber nicht, aber danke für den Hinweis. Eine BV dazu wäre durchaus wünschenswert. Gruß Jens
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