W.A.F. LogoSeminare

Lärmschutz

R
RoterFaden
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo an die Schwarmintelligenz,

wir stehen vor folgendem Problem: ein Arbeitsplatz wurde - leider ohne vorherige Info oder Rücksprache mit BR - verlegt, in einen Bereich in dem Gehörschutz getragen werden muss. Die ausgeübte Tätigkeit hat mit dem dort angesiedelten Produktionsbereich nichts zu tun, der Arbeitsplatz musste quasi aus Platzgründen umziehen.

Grundsätzlich ist Lärm ja wenn möglich zu vermeiden. Wäre dies jetzt ein ernsthaftes Argument, einer solchen Verlegung zu widersprechen?

Oder muss der AN es hinnehmen, dann einen Gehörschutz zu tragen?

Bin gespannt und sage Danke!

41005

Community-Antworten (5)

M
MaJoK

08.03.2018 um 15:39 Uhr

Wenn der Arbeitsplatz aus innerbetrieblichen Platzgründen umziehen muss hat der betreffende AN wohl keine andere Möglichkeit als am neuen Arbeitsplatz dann Gehörschutz zu tragen. Dies ist ja eine Arbeitsschutzmaßnahme. Alternative wäre einen anderen Platz in der Firma zu finden, hängt vom Arbeitsmittel usw ab.

M
Moreno

08.03.2018 um 16:00 Uhr

Die Frage ist doch nicht was muss der AN hinnehmen sondern was nimmt der Betriebsrat hin.

R
RoterFaden

08.03.2018 um 18:31 Uhr

@Moreno: weil der BR es nicht hinnehmen will, stelle ich diese Frage. Hast du ein hilfreiches Argument? Noch besser: das passende Gesetz oder ein Urteil?

Wie du ja sicher weißt, hat das BetrVG hier dem BR leider keine konkrete Mitbestimmung eingeräumt, oder schaffst du es, aus dem §91 eine Lösung zu basteln?

A
AlterMann

08.03.2018 um 18:46 Uhr

Da sich die Arbeitsbedingeungen stark ändern (Lärm), handelt es sich hier um eine Versetzung. Dieser Versetzung kann der BR widersprechen, da er deutliche Nachteile für den Kollegen sieht.

E
Erbsenzähler

09.03.2018 um 08:48 Uhr

Was sagt die SiFa dazu?

Ihre Antwort