Erstellt am 11.11.2009 um 08:53 Uhr von pirat
@ kikki,
schon bei der KK, BG, oder GEW versucht?
Erstellt am 11.11.2009 um 08:55 Uhr von pitsieben
@ kikki,
hier ist die Definition:
Mittelschwere Arbeit:
Definition/Erläuterung:
z.B. Tragen von 10 bis 15 kg, auch unbelastetes
Treppensteigen (bei Dauerbelastung)
Arbeitsmedizinische Bedenken: z.B.
fortgeschrittene Erkrankungen des Muskel-
Skelettsystems, des Herzens, des Kreislaufs,
der Lungen, des Nervensystems
Ergänzende Hinweise:
Belastende Körperhaltungen (Zwangshaltungen,
Haltearbeit) erschweren die Arbeit um eine
Stufe. Belastende Umgebungseinflüsse
sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Schwere Arbeit:
Definition/Erläuterung:
z.B. Tragen über 15 kg, auch Steigen unter
mittleren bis schweren Lasten (bei Dauerbelastung)
Arbeitsmedizinische Bedenken: z.B.
fortgeschrittene Erkrankungen des Muskel-
Skelettsystems, des Herzens, des Kreislaufs,
der Lungen, des Nervensystems, höhergradige
Myopie (Gefahr der Netzhautablösung)
Ergänzende Hinweise:
Belastende Körperhaltungen (Zwangshaltungen,
Haltearbeit) erschweren die Arbeit um
eine Stufe. Belastende Umgebungseinflüsse
sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Google mal unter Arbeitsschutz oder Arbeitsstättenrichtlinien.