Wie und wo ist der Begriff „Belehrung“ arbeitsrechtlich definiert?
Hallo BR-Kollegen! Ich suche verzweifelt den Begriff „Belehrung“ in Bezug auf das Verhalten der Arbeitnehmer in Betrieb bzw. der inneren Ordnung. Außer in den Gesetzen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz habe ich keine entsprechenden Definitionen gefunden. Wie und wo ist der Begriff „Belehrung“ arbeitsrechtlich definiert? Welche Formerfordernisse gibt es? Was ist der Unterschied zur „Weisung“, die ja klar definiert ist?
Community-Antworten (2)
12.01.2011 um 10:08 Uhr
Hallo, Du findest etwas dazu im § 81 (1) BetrVG auch hier: http://books.google.de/books?id=m1DVNL3JzWMC&pg=PA488&lpg=PA488&dq=belehrung+von+Arbeitnehmern&source=bl&ots=oCh0vymXlp&sig=khGhvMd79wx0K6seNnv-KM17J6E&hl=de&ei=e18tTffqJ42Lswad0IDaBw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CDIQ6AEwAw#v=onepage&q&f=false
Es kommt also darauf an in welchem Zusammenhang diese Frage steht.
Geht es um das Thema "AG muss AN über bestimmte Dinge vor Arbeitsaufnahme "belehren"? Oder aber, AG "belehrt" AN wegen Fehlverhalten. Dann ginge es in Richtung Abmahnung.
13.01.2011 um 09:59 Uhr
Ich denke auch dass es eher "mündliche Abmahnung" heißt.
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