Ich suche verzweifelt den Begriff „Belehrung“ in Bezug auf das Verhalten der Arbeitnehmer in Betrieb bzw. der inneren Ordnung. Außer in den Gesetzen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz habe ich keine entsprechenden Definitionen gefunden.
Wie und wo ist der Begriff „Belehrung“ arbeitsrechtlich definiert? Welche Formerfordernisse gibt es? Was ist der Unterschied zur „Weisung“, die ja klar definiert ist?
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