AG streicht Urlaub - wer zahlt Stornogebühren?
Tach alle miteinander,
ich hab mal wieder eine Frage.
In welchem Gesetz ist die Rückzahung der anfallenden kosten bei Urlaubsverwehrung durch AG niedergeschrieben?
Community-Antworten (15)
10.11.2009 um 12:07 Uhr
@kriesenmanager BUrlG. War der Urlaub denn genehmigt?
10.11.2009 um 12:14 Uhr
Ja, war er. AN will in 2 Wochen weg. Bei uns ist allerdings die Hölle los. Hat allerdings schon gebucht... im BUrlG find ich nichts das der AG die Kosten zu tragen hat.
10.11.2009 um 12:20 Uhr
Tach
Im Kommentar zum BUrlG steht, das einmal erteilter Urlaub nicht widerrufen werden kann, auch nicht in Notfällen (BAG 20.06.2000). Das würde dem unwiderruflichen Charakter der Freistellungserklärung entgegenstehen. Sollten sich AG und AN jedoch darauf einigen, den Urlaub nicht anzutreten oder abzubrechen, hat der AN Anspruch auf Ersatz der ihm dadurch entstehenden Kosten.
10.11.2009 um 12:32 Uhr
@kriesenmanager Das findest du iim Kommentar zu 37 BUrlG. Die anfallenden Kosten zu ersetzen ergibt sich aus §670 und §242 BGB.
10.11.2009 um 12:37 Uhr
@ Immi Du schreibst schneller wie ich nachlesen kann. Auch wenn ich § 37 nicht finden kann. Grins. Aber ich hab mal der 7er genommen.
10.11.2009 um 12:44 Uhr
@kriesenmanager, dir ist schon klar das der Betriebsrat dort auch was zu melden hat?!!
10.11.2009 um 12:52 Uhr
Lach... Da wollte die 3 wieder mehr zu sagen haben als der §.
10.11.2009 um 12:53 Uhr
@DeWalt:
Mein Kommentar zum BUrlG geht von einem "grundsätzlich anerkannten Widerrufsrecht im Ausnahmefall" aus, wenn ein Festhalten an der Urlaubsgewährung für den Arbeitgeber unzumutbar wäre - also in echten Notfällen. Die Rede ist davon, dass der Arbeitnehmer zB zur Verhinderung eines Zusammenbruchs des Unternehmens benötigt wird...
Der Arbeitnehmer muss eine solche Veränderung aber nur akzeptieren, wenn der Arbeitgeber eine Übernahme der durch die Urlaubsverschiebung entstehenden Mehrkosten zusagt.
Hinweis: Welcher Auffassung auch immer gefolgt wird, die Anforderungen an einen Ausnahmefall sind hoch. Die Versuchung, betriebliche Probleme zum Notfall zu machen, ist groß und häufig untauglich... Es muss sich nach allen Meinungen um einen nicht vorhersehbaren und nicht anders lösbaren Einzelfall handeln.
@kriesenmanager: "Bei uns ist allerdings die Hölle los." dürfte demnach nicht genügen - klingt eher wie die genannten betrieblichen Probleme, nicht nach einem Notfall ;-)
Ich habe hier übrigens den Haufe-Recht Kommentar zum BUrlG, ISBN 978-3-448-07243-3 zur Hand
Gruß, Sternburg
10.11.2009 um 12:57 Uhr
@Sternburg, Aber ist es nicht so das nur weil Wolfgang Petry kommt, gleich der Urlaub gestrichen werden muss ??? Was machen die da erst wenn ... Robbie W kommt ?? oder ich mit meiner sagen wir mal Bonie Tyler stimme UND Midnightlady singe ? Schmelzen die dann ????? und ist das ein MBR vom BR ???? Siehste.. gut das du geschrieben hast, Laterne laufen ist ja auch wieder up to date....Laterne Laterne Sonne Mond und Birne Helene ....
10.11.2009 um 13:05 Uhr
@waschbär Ich frage mich gerade wie es klingt, wenn du in Lottes Kühlschrank, Midnightlady singst.
10.11.2009 um 13:11 Uhr
@Immie, da würdest du gerne mal mäuschen spielen? :-))) schöner wegen der arkustik aleine schon klngt es in der Badewanne .-)))) aber das können wir ja beim treffen aus testen... wenn ihr wollt :-)))
10.11.2009 um 13:13 Uhr
@waschbär Klar...wenn rainer eine Badewanne hat. Welches Schaumbad bevorzugst du?
10.11.2009 um 13:20 Uhr
Ich frage mich,ob dann waschbär in Lottes Kühlschrank neben dem Bier steht oder davor ?
10.11.2009 um 13:58 Uhr
Meine Badewanne?! Hatte ich vergessen zu schreiben das ich in einem Klosterhaus wohne? Hier gibts Entspannungsbäder und keine türkischen Bäder. Und falls Lotte auch kommen sollte, kann sie ja ihren Kühlschrank mitbringen. Natürlich gefüllt.
12.11.2009 um 09:29 Uhr
@immie, Schaumbad... ich habe da ein Spzi, das wird dir gefallen .-))
@Troisdorfer, Lieber neben dem Bier, als auf der Bierdose so wie das Bierhänchen...
@Rainer, Das ist alles nicht so schmlimm, meine Allergie kommt nur bei Oraler zufuhr zum tragen...
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