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Wahlvorstand streicht Namen

A
Annelie66
Feb 2025 bearbeitet

Die Kandidatenliste hängt aus und der Wahlvorstand streicht auf der Liste der Kandidaten den Namen überall auf den Listen .Da jemand im Anschluss zurück getreten ist und doch nicht Betriebsrat werden will. Sie ignorieren das es nicht erlaubt ist. Was tun ?

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Community-Antworten (6)

A
Andi67

27.02.2025 um 09:31 Uhr

Was habt ihr überhaupt für eine Wahl, Listenwahl oder Personenwahl? Gewerkschaft bei euch im Haus? Schon ein BR im Haus vorhanden oder Erstwahl des BR ? Wieviel Mitarbeiter? Ansonsten Wahlvorstand schriftlich darauf hinweisen das er die Wahl damit rechtlich anfechtbar macht.

NB
nicht brauchen

27.02.2025 um 09:41 Uhr

O mei.... Tipp von mir: Wenn die Wahl wiederholt wird bitte den Wahlvorstand durchstreichen bzw. auswechseln!

K
Kehler

27.02.2025 um 09:50 Uhr

Der Wahlvorstand hat anscheinend keine Schulung besucht. Am besten dokumentieren, falls man es mal braucht.

OH
Olav HB

27.02.2025 um 10:13 Uhr

Wenn jemanden nach der Wahl die Wahl anfechten will ist mit dieser Aktion das Ergebnis der Anfechtung schon bekannt: Wiederholung der Wahl. Die vor Gericht bei einer Anfechtung gesteltte Frage ist immer (neben grundsätzliche Fragen), ob ein (vermeintlichen) Fehler des Wahlvorstandes zu ein falsches Ergebnis geführt hat. Hier geht es um ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften, eingereichte, zugelassene und veröffentlichte Wählerlisten können nicht mehr geändert werden. Entscheidet jemanden doch nicht in den BR zu wollen, kann er (so gewählt) NACH der Wahl sein Mandat verweigern. Selbstverständlich kann jemand auch schon vor der Wahl bekanntgeben, dass er im Falle einer Wahl sein Mandat nicht annehmen wird, von der Liste streichen ist aber ein absoluter Verstoß.

Punkt ist: Im Vorfeld kann man die Wahl aber nicht anfechten. In Deinem Fall würd ich mit einer der in eurem Betrieb vertretene Gewerkschaften Kontakt aufnehmen, die Anfechtung ist für die einfacher (weil kein Mindestquote der Arbeitnehmenden erforderlich). Dieser Kontakt vor der Wahl kann dazu führen, dass der Wahlvorstand informiert wird, dass die Wahl angefochten werden soll und sie dann entscheidet die Wahlvorbereitungen abzubrechen und das ganze Verfahren neu zu starten.

C
celestro

27.02.2025 um 10:33 Uhr

"Was habt ihr überhaupt für eine Wahl, Listenwahl oder Personenwahl? Gewerkschaft bei euch im Haus? Schon ein BR im Haus vorhanden oder Erstwahl des BR ? Wieviel Mitarbeiter?"

das ist doch alles völlig irrelevant!

"Ansonsten Wahlvorstand schriftlich darauf hinweisen das er die Wahl damit rechtlich anfechtbar macht."

Richtig! Und mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

G
GabrielBischoff

28.02.2025 um 10:40 Uhr

Warte mal - das ist doch der gleiche Betrieb wie in dieser Frage. https://www.betriebsrat.com/br-forum/787993/kandidatenliste-br-wahl-haengt-aus-nun-rueckzieher

War jetzt davon ausgegangen, dass die Frage vom Wahlvorstand gestellt wurde - und der streicht jetzt den Kandidaten?

Da wäre ich ja versucht die Wahl zu crashen, nur damit er nicht mit seiner Larifari-Vorgehensweise durchkommt.

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