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AN Auswahl vom AG bei samstagsarbeit?

T
thoti74
Okt 2020 bearbeitet

Hallo,bin seid einer Woche BV.Unser AG lässt am Samstag (Feiertag)arbeiten.Die Bezahlung ist gut und es stehen viele AN bereit.Kann der AG sagen:Du darfst erscheinen und ein anderer nicht weil er genug AN hat?

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Community-Antworten (13)

B
BRHamburg

02.10.2020 um 06:03 Uhr

Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier um zusätzliche Stunden die freiwillig gemacht werden. Dann liegt die Entscheidung wer gebraucht wird beim Arbeitgeber. Es gibt keinen Anspruch auf Mehrarbeit. Der BR ist zwar in der Mitbestimmung, kann aber nicht ablehnen weil andere Kollegen nicht arbeiten dürfen.

K
krambambuli

02.10.2020 um 10:11 Uhr

Das sehe ich anders. Erst einmal muss sich der AG mit dem BR einigen, wer, wann und wie viel AN Mehrarbeit leistet.

Ausnahme: Die BV ist an dieser Stelle so gestaltet, dass der BR sein Recht aus der Hand gibt.

C
celestro

02.10.2020 um 11:46 Uhr

Habt Ihr überhaupt eine Betriebsvereinbarung?

"Hallo,bin seid einer Woche BV."

Soll das Betriebsratsvorsitzender heißen?

B
BRHamburg

02.10.2020 um 14:13 Uhr

Und woraus leitet du dieses Recht ab, das der BR sagen kann: Herr Müller macht am Sa keine Mehrarbeit, dafür kommt Frau Schröder. Aus dem 87er sicher nicht, den das wäre ein Eingriff in die Unternehmensführung. Der BR kann die Mehrarbeit für Herrn Müller ablehnen. Wer dann kommen darf entscheidet der AG. Selbstverständlich muss auch diese Mehrarbeit beantragt werden. Einen Anspruch von Frau Schröder auf Mehrarbeit weil Herr Müller auch arbeitet seh ich nicht.

K
kratzbürste

02.10.2020 um 15:22 Uhr

Hallo BRHamburg. Wie wäre es mal mit einem Seminar zum Thema Mitbestimmung und Arbeitszeit.

K
Kjarrigan

02.10.2020 um 15:22 Uhr

Natürlich kommt das MBR aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (woher denn auch sonst?)

dazu RN 131 zu § 87 BetrVG

… Bei den Überstunden geht es um die Gefährdung der Freizeit UND um die gerechte Verteilung der Belastung und VERDIENSTCHANCEN unter den AN. BAG 23.07.96 AP Nr. 26 Inhalt des MBR bei der Verlängerung der betriebsüblichen AZ ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der AZ abgedeckt werden soll UND welche AN oder AN Gruppen zu welchen Zeiten und in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen. (BAG 23.07.96 AP Nr. 68)

B
BRHamburg

02.10.2020 um 17:06 Uhr

@ Kjarrigan Danke für deine Antwort. Sie passt zwar nicht zur Frage, aber man kann sie ja speichern, dann hat man schon mal etwas wenn mal eine Frage kommt.

Die Frage ist hier nicht ob es Mehrarbeit gibt oder nicht. Die Frage ist mit wie vielen Mitarbeitern wird am Sa Mehrarbeit gemacht. Und solange der Arbeitgeber alle Faktoren von Arbeitssicherheit und Ruhezeiten usw. einhält ist der BR bei der Frage Anzahl der Mitarbeiter raus.

M
Moreno

02.10.2020 um 17:53 Uhr

BR Hamburg warum hast Du die Antwort von Karrigan nicht verstanden? Oder willst Du einfach nicht kapieren, dass der BR eine gerechte Verteilung von Überstunden regeln kann?

D
DummerHund

02.10.2020 um 18:38 Uhr

Eine Vorgehensweise die auch ich schon vor 15 Jahren nicht anders kannte. Wollte der AG bei uns am Wochenende produzieren wurde digital eine Liste mit MA erstellt. Jeder MA musste vom Vorgesetzten gefragt werden ob er bereit war am Wochenende zu arbeiten und musste dann in der letzten Spalte handschriftlich seine Unterschrift darauf setzen. Und nur so haben wir Überstunden genehmigt. AG musste natürlich auch Begründen warum die Wochenendarbeit nötig war.

B
BRHamburg

02.10.2020 um 20:26 Uhr

Moreno warum verstehst du die Frage nicht? Es geht nicht um die gerechte Verteilung von Überstunden. Es geht darum das der Arbeitgeber sagt: Ich brauche zwei Leute um eine Euro Palete von Halle A nach Halle B zu bringen. Und der BR möchte gern das diese Aufgabe von 500 Mitarbeiter gemacht wird, damit die anderen 498 Mitarbeiter auch den Feiertagszuschlag bekommen. @Dummerhund Und wenn sich mehr Mitarbeiter gemeldet haben als für die Aufgabe benötigt wurden? Durften dann alle Mitarbeiter arbeiten, weil der BR das bestimmt hat?

M
Moreno

02.10.2020 um 22:05 Uhr

BR Hamburg ja das hast du Recht wenn es nur um den einen Tag geht muss der AG nicht alle Mitarbeiter beschäftigen!

D
DummerHund

03.10.2020 um 23:47 Uhr

@BR Hamburg Es könnten sich nicht mehr melden, weil mehr wurden nicht gefragt. Wir hatten 8 Linien wo verschiedene Getränke für ganz Europa produziert wurde. Wenn auf der Linie 7 Mineralbrunnenwasser für Deutschland abgefüllt werden sollte. Wurden die MA die immer an Linie 7 arbeiten allesamt gefragt. Wollte oder konnte einer nicht an diesem Wochenende wurde ein MA einer anderen Linie gefragt. Sagte der zu war gut. Konnte der auch nicht wurde der nächste gefragt. Und wenn voll dann war voll. Da gab es bei uns auch kein Gejammer oder Gemaule. Das hat sich immer irgendwie in Waage gehalten. Und wir haben jede Woche Donnerstags darüber abgestimmt.

J
jimbob2019

04.10.2020 um 13:17 Uhr

Moin habt Ihr, bevor Ihr in die Beschlussfassung für Sonn und Feiertagtarbeit gegangen seit, die Behördliche Erlaubniss zu Sonderregelung für Sonn und Feiertagsarbeit geben lassen?? Die ist nämlich erforderlich, es sei denn ihr seit in den Branchen tätig (Systemrelevant). AG haben nämlich meistens ein anderes Rechtverständniss. Wo kein Kläger kein Richter. Was eure Samstagsarbeit betrifft so würde ich hier, weil Samstag ein Werktag ist, eine BV für eine Planungsrotaion des Schichtplans erarbeiten. Damit jeder mal darf .

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