Erstellt am 09.11.2009 um 10:37 Uhr von Sicherheitsfuzzi
Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Aber bei Änderung des Arbeitsverfahrens, Einsatz anderer oder neuer Gefahrstoffe usw. muß die GFB überarbeitet werden.
Erstellt am 09.11.2009 um 21:46 Uhr von paula
ich würde hier mein MBR ausnutzen. Das Verfahren zur Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung und damit habt ihr hier doch alle Möglichkeiten ein sinnvolles Verfahren zu etablieren.