Briefzustellung für Kurzarbeit
Hallo zusammen, wir haben im Moment Kurzarbeit und der AG teilt dem MA mit per Brief, wann er wieder Kurzarbeit hat. Lt. Tarifvertrag haben wir eine Ankündigungszeit von 5 Arbeitstagen. Wann gilt der Brief als zugestellt durch die Post und ab wann läuft die Frist von 5 Arbeitstagen?
Community-Antworten (2)
30.09.2020 um 23:53 Uhr
"wir haben im Moment Kurzarbeit und der AG teilt dem MA mit per Brief, wann er wieder Kurzarbeit hat."
2 Mal Kurzarbeit in dem Satz. Ist das richtig?
01.10.2020 um 10:07 Uhr
Heute Kurzarbeit ist gleich der Tag Null. Und dann rückwärts von 1 bis 5 zählen. Das sind dann die fünf Tage. Da muss der Brief im privaten Briefkasten liegen. Gerade dieser Punkt dürfte in der Realität nicht gut funktionieren. Aber dazu gibt es ja den BR, der diesen Punkt mit dem AG regeln kann.
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