Spätöffnung - Wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen?
HAllo alle zusammen, wir sind ein Einzelhandelsunternehmen und haben die Öffnungszeiten von 7bis 22 Uhr. Nun möchte unser Chef das wir am 23 Dezember bis 24 Uhr geöffnet haben und am 24 Dezember soll zwar bis um 14 Öffnung bleiben aber nach der Schließung soll noch Vorbereitungen( Werbung für die kommende Woche) gemacht werden. Alles soll auf freiwilliger Basis sein. Also die verlängerte Arbeitszeit am 23 und 24 Dezember. Aber wer sich nicht freiwillig einträgt in der Liste wird dann später wieder schief angesehen.( Kein Firmenintresse). Wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen?
Community-Antworten (3)
07.11.2009 um 12:45 Uhr
- das ArbZG beachten
- die Arbeit am 24. nach 14 Uhr sind dann ja wohl Überstunden welche vom BR genehmit werden müssen, also nciht genehmigen...
07.11.2009 um 12:53 Uhr
Ich sehe es so wie DJ. Arbeitnehmer reissen sich das ganze Jahr über den After Eigth auf. Gerade zu Weihnachten, was ja ein Famielienfest bedeutet, sollte jeder BR grundsätzlich NEIN sagen.
28.11.2009 um 21:19 Uhr
Hallo Brummbär,
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diese sogenannte freiwillge/muss "Sache" ist ganz übel, da bewußt ein Keil zwischen die Belgschaft getrieben wird. Für den BR ist das eine Geschichte, die viel Kraft kostet.
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Arbeitszeit am 24.12. schau mal in den Manteltarif
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vom 23. auf 24.12. das ArbZG, mit Ruhepausen beachten
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Jugendarbeitsschutz nicht vergessen (am 24. und 31.12. ist um 14.00 Uhr Schluß, Mehrschichtbetrieb bis 23.00 Uhr)
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würde soziale Punkte anbringen, wie z. Bsp. rainerw schon geschrieben hat.
alles dem AG und den AN deutlich machen (Anschreiben, Aushang usw.) dass der BR in dieser Form Stellung bezieht.
Wenn Kollegen freiwillig arbeiten, dann heißt es, diejenigen in Schutz nehmen, die das Tarifrecht einhalten - was kann denn geschehen. Chef hat keine Handhabe für irgend welche arbeitsrechtliche Schritte. Wenn alle mitziehen, steht der Chef alleine da, dann ist diese Kiste bald gegessen.
Wüsch Dir viel Kraft.
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