Nachtzuschläge und Spätöffnung
Hallo,
wir sind ein Lebensmittelhändler mit ca. 35 Filialen. Nun plant der AG eine dieser Filialen bis 22 Uhr zu öffnen. Uns lag dazu noch nichts vor, wir wurden nur schon darüber informiert. Könnt ihr uns sagen, was man als BR dabei unbedingt beachten muss?
Und, haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Nachtzuschläge????
Danke danke danke...
böhnchen
Community-Antworten (3)
13.08.2008 um 01:06 Uhr
Moin böhnchen, ihr seit natürlich voll in der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit(Beginn,Ende,Pausen), außerdem solltet ihr darauf achten das die Pausen aus Anlas der Spätöffnung nicht unnötig verlängert werden. Wann fangt ihr den morgens an-Stichwort :Ruhezeit. ?Was ist mit den MA die mit Öffis kommen - fahren die Busse(Bahnen) noch nach 22 Uhr? Müssen alle bis 22 uhr anwesend sein? Vielleicht finden sich Freiwillige? Die Zuschläge stehen natürlich allen an der Spätöffnung teilnehmenden Beschäftigten zu. Also, unbedingt "vorher" alles Regeln.
13.08.2008 um 17:21 Uhr
@spartacus, so ganz kann ich das nicht Unterschreiben was Du da Antwortest. Ob Busse und Bahnen nach 22.00 Uhr noch fahren interessiert kein Arbeitgeber. Davon abgesehen werden in Deutschland nicht um 22.00Uhr die Bordsteine hochgeklappt. Nachtzuschläge sind nach meiner Information erst nach 22.00Uhr zu zahlen.Leider!! Arbeitszeit und Pausen sind natürlich Mitbestimmungspflichtig. Da ist der BR gefragt. Auch bei der Ruhezeit ist darauf zu achten dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
13.08.2008 um 19:05 Uhr
@ mainpower, natürlich brauchst du das nicht zu unterschreiben - ich mach das für dich mit :-) Die von mir angesprochenen Dinge und weiteres stehen so z.B. im MTV Nds. Ja , sogar eine Befreiung von der Teilnahme an der Spättöffnung ist "aus dringenden persönlichen Gründen" möglich. Die sozialen Belange sollen laut MTV im Rahmen des § 87 BetrVg verhandelt werden.
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