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Eidestattliche Falschaussage gegen ein Ersatzmitglied - wie vorgehen?

B
befreiter1
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat-Vorsitzende hat gegen mich eine falsche schriftliche eidesstattliche Erklärung abgegeben!die wurde auch schon vor dem Arbeitsgericht verwendet da ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe.Das ist doch strafbar,oder?wie soll ich jetzt gegen diese Person vorgehen?kann ich jetzt gegen Ihn vorgehen oder macht das automatisch das Gericht?(wir haben gerade die Güteverhandlung hinter uns)

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Community-Antworten (1)

P
pirat

26.04.2008 um 12:33 Uhr

@befreiter1 .....Unser Betriebsrat-Vorsitzende hat gegen mich eine falsche schriftliche eidesstattliche Erklärung abgegeben!.....starker Tobac! ....Das ist doch strafbar,oder?.... § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

....wie soll ich jetzt gegen diese Person vorgehen?...was sagt dein RA ?

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