Bildung eines Arbeitskreises zur Verhinderung der Gesprächsteilnahme
In unserem Betriebsrat (9-er Gremium, davon 7 gewerkschaftlich organisiert, 2 (unter anderem ich) nicht organisiert) gibt es unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit der Geschäftsführung. Aus diesem Grund wurde der Betriebsausschuss mit der Wahrnehmung des Monatsgesprächs mit der Geschäftsleitung beauftragt; der BA besteht nur aus Gewerkschaftsmitgliedern, wir anderen sind außen vor. Über diese Gespräche gibt es keine Protokolle, nur ab und zu einen dünnen mündlichen Bericht. Die Geschäftsführung hatte nun kurzfristig den Betriebsrat zu einem Gespräch über einen speziellen Sachverhalt gebeten. Kurz vor der Sitzung wurde eine außerordentliche Betriebsratssitzung einberufen, auf der für dieses Gespräch ein Arbeitskreis des Betriebsrats (kein Ausschuss nach §28 und keine Arbeitsgruppe nach §28a) ausschließlich aus Gewerkschaftsmitgliedern bestimmt wurde, dessen Mitglieder an dem o. g. Gespräch teilnehmen. Damit waren die zwei nicht organisierten Kollegen von diesem Gespräch ausgeschlossen. Durch die Gewerkschaft wurde dieses Vorgehen unterstützt.
Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen nicht legal. Wie seht Ihr das? Und wichtiger für mich: Wie kann man dagegen vorgehen?
Community-Antworten (2)
20.06.2019 um 23:28 Uhr
Das nennt man DEMOKRATIE. Die Mehrheit der Stimmen bestimmt das Geschehen. Euch beiden nicht GWM bleibt nur gute Überzeugungsarbeit zumachen.
21.06.2019 um 11:05 Uhr
Dann habe ich wohl in der Schule etwas falsch verstanden. Ich dachte, Zeichen der Demokratie wäre es, auch die Rechte von Minderheiten zu achten. Und ich dachte, die Unterdrückung von Minderheiten wäre ein Zeichen von Diktaturen. Das Gleiche gilt auch für das Einhalten gültiger Gesetze. Die interessieren in der Diktatur keinen. Aber da war ich wohl auf der falschen Schule.
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