Recht auf Sonderzahlung bei Krankheit?
Hallo, wiedermal stehen wir vor Fragen.
- Ein Kollege ist über längere Zeit Krank, in seinem Arbeitsvertrag steht das er Anspruch auf Sonderzahlung hat. Kann der Arbeitgeber diese kürzen, wenn ja um wieviel?
- Wie verhält es sich wenn ein großer Teil, der Krankheit, auf Grund eines Arbeitsunfall zustande kam.
Community-Antworten (4)
05.11.2009 um 15:32 Uhr
bitte teile uns die genaue Formulierung der Klausel mit
05.11.2009 um 16:14 Uhr
Durch betriebsübergang im Arbeitsvertrag festgeschrieben, der Arbeitnehmer erhält eine Summe als Urlaubsgeld und eine Summe als Weihnachtsgeld
05.11.2009 um 16:26 Uhr
@Unwissender Also der Anspruch auf Urlaubsgelt ist IMHO in der Tat zweifelhaft (zumindest im laufenden Jahr), da er wohl anscheinend noch Urlaub übrig hat. Bezüglich des Verfalls des gesetzlichen Urlaubsanspruchs wegen Krankheit, sehe ich das beim Urlaubsgeld ebenso. Soll heißen. Im neuen Jahr verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch ja nicht (aus diesem Jahr) sollte noch welcher da sein. Diesbezüglich müßte der AN dann auch auf diese noch zu gewährenden Urlaubstage einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben.
Das Weihnachtsgeld sehe ich durch die AU nicht kürzungsfähig. Wohlgemerkt durch die AU. Hier müßte man sich die Formulierung im Vertrag genauer ansehen (Freiwillige Leistung und die damit verbundene Kürzung im Rahmen der Möglichkeiten durch den AG).
10.11.2009 um 15:16 Uhr
Aus der Konstellation (Übergang in Vertrag durch BÜ) vermute ich, das tarifliche Rechte in den Vertrag übergegangen sind. BV-Rechte kommen eigentlich nicht in Frage, wegen §77 (3) BetrVG.
Mir ist aktuell kein TV zu zusätzlichem Urlaubsgeld bzw. 13. Monatsgehalt/Weihnachtsgeld bekannt, wonach der AG diese wegen AU kürzen dürfte. Ausnahme: Das Arbeitsverhältnis ruht, aber AU ist kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Aber wie paula schon gesagt hat: genaue Formulierung? Sofern eine Kürzungsklausel nicht existiert ist anzunehmen, das die Kürzung nicht vertragskonform ist.
Was das zus. Urlaubsgeld angeht ist zu unterscheiden, ob es zum Zeitpunkt des BÜ eine BV zur Auszahlung desselben existiert hat, in welcher ein Auszahlungszeitpunkt für den Gesamtbetrag vorgegeben war. Diese BV wäre ebenfalls in den Vertrag übergegangen. In diesem Fall wäre zum Auszahlungszeitpunkt das gesamte zus.. Urlaubsgeld fällig. Falls eine BV nicht existiert hat, hat i.d.R. DJ recht.
Ob die Krankheit durch Arbeitsunfall verursacht ist oder nicht, tut nichts zur Sache.
Verwandte Themen
Urlaubsgeld zurück zahlen wegen Kündigung?
ÄlterHallo. Eine Kollegin hat im August 2008 zum Ende des Jahres gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war sie noch Mitarbeiterin eines unserer Tochterunternehmen. Dieses Tochterunternehmen ist zu Septemb
TVÖD VKA Corona Sonderzahlung und Aufstockung zum Kurzarbeitergeld
ÄlterHallo zusammen, für uns trifft der TVÖD VKA zu. Wir haben eine Frage zur einmaligen Corona Sonderzahlung. Leider finden wir im Netz keine Informationen, die für uns hilfreich sein könnten. Viellei
Sonderzahlung / Prämienzahlung
ÄlterHallo Zusammen, in unserem Betrieb wird derzeit an einer Betriebsvereinbarung zu "Erfolgsorientierten Vergütung (EOV) " gearbeitet. Einmal im Jahr (Juli) gibt es in unserem Betrieb individuelle Ge
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nur an einen MA
ÄlterHallo zusammen, es ist mal wieder soweit, ich habe als BR Vorsitzender eine Frage. Wie sollte der BR sich verhalten, wenn wir die Info haben, dass ein MA rückwirkend Weihnachtsgeld bekommen hat und
Corona Sonderzahlung bei eigener Kündigung
ÄlterHallo zusammen. Eine Kollegin hat zum 31.12.2020 selber gekündigt. Zuerst hat sie die Sonderzahlung zum 1. Dezember zum Vorschuss erhalten, jedoch zum 15. Dezember wurde die Sonderzahlung wieder rückg