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Gehaltserhöhung durch Personalrat verhindert - weil es keine Sonderbehandlung geben könne?

V
Vollstrecker
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage über eine erfolgsabhängige Entgeldzulage. (Öffentlicher Dienst). Wir (4 Kollegen) haben die Zustimmung einer übertariflichen Zahlung von unserem Sachgebietsleiter, dem Amtsleiter, dem Leiter des Personalamtes und der Dezernentin. Der Personalrat hat der Zulage nicht zugestimmt, weil zum Teil auch andere Kollegen eine Erhöhung verdient hätten und es keine Sonderbehandlung geben könne. Es ist uns aber bekannt, dass es durchaus Sonderzahlungen in unserer Behörde gibt und die sind nicht erfolgsabhängig! Wir verstehen eigentlich die Daseinsberechtigung unseres so tollen Betriebrates nicht, da hier eindeutig eigene bzw. Arbeitgeberinteressen vertreten werden.

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Community-Antworten (8)

D
diealte

04.11.2009 um 11:14 Uhr

*Vollstrecker

wo bitte sind in der Entscheidung/ Absicht des BR eigene bzw. Arbeitgeberinteressen?

Der BR macht hier nur seine Arbeit und verlangt "gleiches Recht für Alle"!

Hier geht es Dir doch nur um Deine eigenen Interessen/ Geldbeutel. Also nach dem Motto, Hauptsache mir, Gleichbehandlung interessiert mich nicht.

Hier ist ein BR mit "Arsch in der Hose" welcher auch mal zu einer Entscheidung steht die nicht allen liegt, aber das Thema "Gleichbehandlung" stützt!

R
rkoch

04.11.2009 um 11:36 Uhr

Oder im Detail: Der AG ist zwar in seiner Entscheidung frei, ob er übertarfiliche Zulagen zahlt und wie viel, bei der VERTEILUNG muss er sich aber gefallen lassen, das der Betriebsrat darauf achtet, das diese Zulagen gerecht verteilt werden!

Insofern hat Euer BR EINEN Fehler gemacht (Sofern Euch Euer AG überhaupt über die Stellungnahme des PR die Wahrheit gesagt hat): Er hätte die Zahlung einer Zulage nicht ablehnen müssen/können/dürfen (nicht zutreffendes streichen), sondern fragen müssen: wie viel - und dann über die Verteilung verhandeln müssen, wonach Ihr garantiert auch Euer Scherflein abbekommen hättet. Ich halte es aber für viel wahrscheinlicher, das der PR über die Verteilung mitbestimmen wollte und Euer AG darauf hin die Zahlung gestoppt hat, weil eine gerechte Verteilung nicht in seinem Interesse lag. Das er Euch erzählt, das der PR die Zahlung abgelehnt hat ist wahrscheinlich nur, um Euch gegen den PR aufzubringen.

Also macht Euch erstmal schlau, was der PR tatsächlich wollte und warum, bevor Ihr über den PR schimpft.

PS: Ich setze hier voraus, das der PR nach PersVG ähnliche Aufgaben hat wie der BR nach BetrVG - man möge mich korrigieren.

V
Vollstrecker

04.11.2009 um 11:38 Uhr

......nochmal, wie schon bereits mitgeteilt, es gib bei uns in der Behörde Sonderzahlungen! Soviel zum Thema "gleiches Recht für Alle"!

mal wieder glatt am Thema vorbei gepostet

*für die alte

D
diealte

04.11.2009 um 11:58 Uhr

*Vollstrecker

Wieso vorbei, nach Deiner Aussage hat der BR im Rahmen seiner MB bei erfolgsabhängige Entgeldzulage richtig ausgeübt und dem AG klar gemacht, Sonderzhalung ja gerne aber bitte dann erfolgsabhängige Entgeldzulage an alle. Es sein eine Zahlung von erfolgsabhängigen Entgeldzulagen wäre in einem TV geregelt.

Sollte es ander Sonderzahlungen geben bei welchen das Thema Gleichbehandlung, was aber nicht immer bedeuten muss, dass alle das Gleich bekommen, beachtet wurde, sollest du auf den BR zu gehen und diesen bitten/ auffordern hier im Rahmen seiner MB auf die Gleichbehandlung hinzuwirken.

Falls Du aber weiter im Glauben bist der BR hätte hier falsch gehandelt und die stände auf Grund der Aussagen/ Zusagen Sachgebietsleiter, dem Amtsleiter, dem Leiter des Personalamtes und der Dezernentin übertariflichen Zahlung zu, bleibt Dir der Weg zum Arbeitsgericht. Nur dann darf man die "Meckern" sondern muss handeln.

V
Vollstrecker

04.11.2009 um 12:01 Uhr

*rkoch die Zulage ist begrenzt bzw. umsatzabhängig und wird auch erst nach überschreiten des Sockelbetrages bezahlt.
haben vom AG das original Schriftstück bzw Kopie der PR- Stellungnahme erhalten.......

gibt es gegen die Entscheidung des PR einen Rechtsbehelf.

R
rkoch

04.11.2009 um 12:02 Uhr

@Vollstrecker

a) Ich kann Dich verstehen b) Ich kann nicht beurteilen, ob es einen sachlichen Unterschied zwischen den bisherigen Sonderzahlungen (vielleicht waren diese ja gerecht verteilt) und den für Euch vorgesehenen Sonderzahlungen gibt c) Wenn der PR bisher nicht gegen derartige Zahlungen eingeschritten ist, hindert ihn das nicht daran, dies JETZT und in Zukunft zu tun. d) Vielleicht sind die anderen Zahlungen ja schon älter und der jetzige PR hatte mit diesen Zahlungen nichts zu tun. Derartige alte Zöpfe sind ungleich schwieriger abzuschneiden als neue Zöpfe.

Nochmal: Redet mit Eurem PR und lasst Euch von DEM über die Hintergründe aufklären. Hier wirst Du keine Bestätigung Deiner Meinung finden, dass der PR hier sich unrechtmäßig benommen hat, denn das hat er in Eurem Fall wahrscheinlich nicht.

V
Vollstrecker

04.11.2009 um 12:06 Uhr

*die alte, *rkoch

möchte mich bedanken für euer offenes Ohr....

D
diealte

04.11.2009 um 12:19 Uhr

*Vollstrecker

Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PR/BR hat nur der AG.

Du kannst und wenn Du der Meinung bist dir stünden die Zulagen/Sonderzahlungen zu nur den AG verklagen.

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