Erstellt am 03.11.2009 um 19:53 Uhr von DonJohnson
*Meine Frage daher, kann ich mich von der Spätschicht befreien lassen oder sogar meine Arbeitszeit bestimmen?*
Ersteres ja, wenn BR und AG zustimmen würden, zweiteres wohl eher kaum, es sei denn du hast einen solchen Passus im AV, den müßtest du dann aber ggf gerichtlich durchsetzen...
*Ich glaube dass ich mal gehört habe dass man dies könnte, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen würde. *
Zum ersteren, BR hat darauf zu achten, dass Familienleben gefördert wir - mit AG zusammen, vermutlich meinst du das. Einen rechtlichen Anspruch von dir sehe ich da aber nciht, wenn das nciht irgendwie im TV oder AV oder BV geregelt wäre. Zum zweiten: das hast du vermutlich falsch verstanden, da der Begriff "dirngelnde betriebliche Gründe" definiert ist...
*Es gibt bei uns in der Firma auch genügend Arbeitsplätze, um keine Spätschicht arbeiten zumüssen. *
Dann mußt du dich auf solche bewerben... Einen Anspruch, dass ein anderer hiervon abgezogen wird, damit du diesen bekommst, hast du nicht!
*Welche Möglichkeiten hätte ich ?*
Wenn die frei werden bewerben...
*Kann ja meinkind schließlichnicht alleine lassen.*
Mit dem Problem wirst du nciht alleine stehen vermute ich mal - von daher ist es an dir, das hin zu bekommen
*Im übrigen steht in meinem Vertag das ich auf Anordnung Schicht machen müßte, was aber mit Baby bzw. Kind nicht geht. *
Zum ersteren. Wenn es so drin steht, dann mußt du wohl... Zum zweiteren: Geht nciht gibt es nicht. Es liegt ob dir das hinzubekommen...
Das ist zumindest meine Sichtweise und ich befürchte, das die richtig ist :-(
Erstellt am 03.11.2009 um 20:58 Uhr von ridgeback
Danielkc,
""Nun erwarten wir nächstes Jahr unser Kind, weshalb ich nicht mehr Spätschicht machen könnte, wegen Betreuung unseres Kindes.""
Was ist denn mit der Mutter, läßt sie Dich mit dem Kind im Stich?
Erstellt am 03.11.2009 um 21:34 Uhr von nicoline
Danielkc
du könntest, gemäß § 8 TzBfG einen Antrag auf Reduzierung Deiner Arbeitszeit stellen (kann ganz gering sein) und mit diesem Antrag die gewünschte Verteilung Deiner Arbeitszeit mitteilen. Ist keine Garantie, aber einen Versuch wert. Oder Du gehst für eine gewisse Zeit in Elternzeit oder arbeitest Teilzeit in der Elternzeit ==> schon mal drüber nachgedacht?
Und so ganz unberechtigt ist die Frage von ridgeback nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
Erstellt am 04.11.2009 um 08:30 Uhr von KleineHexe
"Was ist denn mit der Mutter, läßt sie Dich mit dem Kind im Stich?"
Weshalb lässt eine Mutter ihr Kind im Stich wenn sie es nachmittags aus welchen Gründen auch immer nicht betreuen kann?
Ich dachte zumind. was BR betrifft, haben wir die Zeiten KKK für Mütter hinter uns.
Daniel und die Mutter des Kindes werden ihre Gründe haben. PUNKT AUS ENDE.
Ansonsten mit dem AG reden ob man nicht für einige Zeit/Monate/Jahre aus der Spätschicht kann oder eben wie nicoline empfohlen hat einen Teilzeitantrag mit vielleicht einer Stunder Verringerung stellen und Wunschverteilung angeben.
Leicht verärgerte Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 04.11.2009 um 08:56 Uhr von Kölner
@KleineHexe
Hast Du nicht das Gefühl, dass der AG diese Frage auch stellen könnte? In den ersten acht Wochen nach der Geburt könnte dieser Antrag ggf. auch zu früh kommen...
@ridgeback
Bist Du ein AG?