Erstellt am 25.09.2020 um 20:40 Uhr von UliPK
Ist nicht rechtsgültig.
https://www.betriebsrat.com/video/106206/ist-eine-betriebsvereinbarung-ohne-vorherige-beschlussfassung-rechtsgueltig/17754/k1msput7h0s
Wählt euch einen neuen BRV der jetzige scheint dafür wohl eher nicht geeignet zu sein.
Erstellt am 26.09.2020 um 08:57 Uhr von Kratzbürste
Ihr teilt dem AG unter Bezug auf § 77 Abs.2 BetrVG mit, dass es keinen Beschluss gibt, und die BV daher nicht gültig ist. Fordert den AG zu Verhandlungen auf und wählt einen neuen BRV.
Erstellt am 26.09.2020 um 10:37 Uhr von Betriebsrat lm
Bie BV ist mit Beschluss gefasst. es geht um die erneute Anfrage die der AG stellen muss zur Kurzarbei und die der BR unterschreiben bzw. genehmigen muss. Diese unterschreibt der BRV ohne Beschluss.
Erstellt am 26.09.2020 um 11:47 Uhr von Dummerhund
@Betriebsrat Im
Die Vorschreiber hier hatten dich schon richtig verstanden. Es ist aber jedoch so, das wenn der AG jedes mal neu einen Anfrage beim BR über den Zeitraum der Kurzarbeit stellen muss, muss auch jedes mal ein neuer Beschluss darüber gefasst werden.
Erstellt am 29.09.2020 um 12:08 Uhr von Alex_Bea
@Dummerhund, wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu dieser immer wieder notwendigen Beschlussfassung?
Wir sind in exakt der gleichen Situation, BV wurde im März beschlossen (Laufzeit 1 Jahr) und befürwortet, seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen, welche jedoch lediglich ohne Beschlussfassung vom Gremium sondern nur vom BRV unterschrieben wird.
Erstellt am 29.09.2020 um 12:30 Uhr von UliPK
Naja normal beantragt derAG doch KUG von - bis Ist "bis" erreicht muss er neu beantragen und ihr halt auch einen neuen Beschluss für das neue " von - bis" fassen.
Erstellt am 29.09.2020 um 13:02 Uhr von moreno
Kann es sein, dass da jemand die Verlängerung der BV mit der monatlichen Abrechnung der Kurzarbeiterzeiten verwechselt?
Erstellt am 29.09.2020 um 13:02 Uhr von celestro
"wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu dieser immer wieder notwendigen Beschlussfassung?"
Die "Anfrage" geht an den BR, nicht an den BRV. Also muss der BR darüber beraten und abstimmen.
Erstellt am 29.09.2020 um 13:04 Uhr von celestro
"Kann es sein, dass da jemand die Verlängerung der BV mit der monatlichen Abrechnung der Kurzarbeiterzeiten verwechselt?"
Eher nicht:
"seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen,"
Erstellt am 29.09.2020 um 13:17 Uhr von moreno
"seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen.....oder vielleicht doch? ;-)
Erstellt am 29.09.2020 um 13:23 Uhr von Alex_Bea
@moreno @celestro
Es geht hierbei nichtum die Verlängerung der BV, sondern um die monatliche Planung der KUG und damit zusammenhängend eine offensichtlich fehlende immer wiederkehrende Beschlussfassung des BR.
So steht es auch im ersten Satz der Frage:
"Wir haben eine BV zur Kurzarbeit mit dem AG abgeschlossen, wonach der AG den Zeitraum der Kurzarbeit immer wieder beim BR beantragen muss."
Erstellt am 29.09.2020 um 13:32 Uhr von moreno
Du meinst das Volumen der Kurzarbeit?
Dann steht da ja eindeutig beim BR beantragen und nicht beim BRV :-) das sollte doch mit einem Gespräch in einer Sitzung schnell geklärt sein!
Erstellt am 29.09.2020 um 13:33 Uhr von celestro
Was ist denn "die monatliche Planung der KA"? Quasi ein "Schichtplan"? Oder die "Verlängerung der Kurzarbeit" (nicht der BV zur Kurzarbeit)?