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BRV unterschreibt ohne Beschluss des BR

BL
Betriebsrat LM
Sep 2020 bearbeitet

Wir haben eine BV zur Kurarbeit mit dem AG abgeschlossen, wonach der AG den Zeitraum der Kurzarbeit immer wieder beim BR beantragen muss. Nun ist es dazu gekommen, das der BRV alleine eine weitere Kurzarbeit genehmmigt hat, ohne einen Zeitraum darin festzu halten und ohne Beschluss des BR. Ist die Vereinbahrung nun gültig oder was können die anderen BR Mitglieder dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (13)

U
UliPK

25.09.2020 um 22:40 Uhr

Ist nicht rechtsgültig. https://www.betriebsrat.com/video/106206/ist-eine-betriebsvereinbarung-ohne-vorherige-beschlussfassung-rechtsgueltig/17754/k1msput7h0s

Wählt euch einen neuen BRV der jetzige scheint dafür wohl eher nicht geeignet zu sein.

K
kratzbürste

26.09.2020 um 10:57 Uhr

Ihr teilt dem AG unter Bezug auf § 77 Abs.2 BetrVG mit, dass es keinen Beschluss gibt, und die BV daher nicht gültig ist. Fordert den AG zu Verhandlungen auf und wählt einen neuen BRV.

BL
Betriebsrat LM

26.09.2020 um 12:37 Uhr

Bie BV ist mit Beschluss gefasst. es geht um die erneute Anfrage die der AG stellen muss zur Kurzarbei und die der BR unterschreiben bzw. genehmigen muss. Diese unterschreibt der BRV ohne Beschluss.

D
DummerHund

26.09.2020 um 13:47 Uhr

@Betriebsrat Im

Die Vorschreiber hier hatten dich schon richtig verstanden. Es ist aber jedoch so, das wenn der AG jedes mal neu einen Anfrage beim BR über den Zeitraum der Kurzarbeit stellen muss, muss auch jedes mal ein neuer Beschluss darüber gefasst werden.

A
Alex_Bea

29.09.2020 um 14:08 Uhr

@Dummerhund, wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu dieser immer wieder notwendigen Beschlussfassung? Wir sind in exakt der gleichen Situation, BV wurde im März beschlossen (Laufzeit 1 Jahr) und befürwortet, seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen, welche jedoch lediglich ohne Beschlussfassung vom Gremium sondern nur vom BRV unterschrieben wird.

U
UliPK

29.09.2020 um 14:30 Uhr

Naja normal beantragt derAG doch KUG von - bis Ist "bis" erreicht muss er neu beantragen und ihr halt auch einen neuen Beschluss für das neue " von - bis" fassen.

M
Moreno

29.09.2020 um 15:02 Uhr

Kann es sein, dass da jemand die Verlängerung der BV mit der monatlichen Abrechnung der Kurzarbeiterzeiten verwechselt?

C
celestro

29.09.2020 um 15:02 Uhr

"wo finde ich denn die Rechtsgrundlage zu dieser immer wieder notwendigen Beschlussfassung?"

Die "Anfrage" geht an den BR, nicht an den BRV. Also muss der BR darüber beraten und abstimmen.

C
celestro

29.09.2020 um 15:04 Uhr

"Kann es sein, dass da jemand die Verlängerung der BV mit der monatlichen Abrechnung der Kurzarbeiterzeiten verwechselt?"

Eher nicht:

"seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen,"

M
Moreno

29.09.2020 um 15:17 Uhr

"seither muss der AG monatl. die Planung der KUG vorlegen.....oder vielleicht doch? ;-)

A
Alex_Bea

29.09.2020 um 15:23 Uhr

@moreno @celestro

Es geht hierbei nichtum die Verlängerung der BV, sondern um die monatliche Planung der KUG und damit zusammenhängend eine offensichtlich fehlende immer wiederkehrende Beschlussfassung des BR. So steht es auch im ersten Satz der Frage: "Wir haben eine BV zur Kurzarbeit mit dem AG abgeschlossen, wonach der AG den Zeitraum der Kurzarbeit immer wieder beim BR beantragen muss."

M
Moreno

29.09.2020 um 15:32 Uhr

Du meinst das Volumen der Kurzarbeit? Dann steht da ja eindeutig beim BR beantragen und nicht beim BRV :-) das sollte doch mit einem Gespräch in einer Sitzung schnell geklärt sein!

C
celestro

29.09.2020 um 15:33 Uhr

Was ist denn "die monatliche Planung der KA"? Quasi ein "Schichtplan"? Oder die "Verlängerung der Kurzarbeit" (nicht der BV zur Kurzarbeit)?

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