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Ist eine Betriebsvereinbarung ohne vorherige Beschlussfassung rechtsgültig?

Sie haben sich vielleicht auch schon das eine oder andere Mal gefragt: Mensch, wir haben eine Betriebsvereinbarung, da haben wir auch eine Unterschrift vom Betriebsratsvorsitzenden, aber wir haben dazu gar keinen Beschluss des Gremiums vorher beigeführt, sondern das hat ein Betriebsrat, hier der BRV zum Beispiel, eigenmächtig gemacht. Und jetzt die Frage: Ist dieser Vertrag, diese Betriebsvereinbarung dennoch rechtsgültig? Klare Antwort: Nein, geht nicht. **Denn selbst, wenn der Betriebsratsvorsitzende diesen Vertrag unterschrieben hat, ist sie nicht rechtsgültig.** **Warum?** Der Betriebsratsvorsitzende handelt auch nur im Rahmen der Beschlüsse des Betriebsratsgremiums. Er kann gar nicht eigenmächtig einen Rechtsakt setzen, er braucht immer noch das OK durch die Mehrheit des Betriebsrates als Organ. Also deswegen nicht rechtsgültig mit natürlich dramatischen Auswirkungen. Denn wenn es eine Betriebsvereinbarung ist, die Rechte der Mitarbeiter in sich trägt, ein Anspruch vielleicht auch auf Gewährung einer gewissen Zahlung beinhalten würde, dann hätte man den Anspruch, wenn es rauskommt und bestritten wird, auch bei Gericht durch den Arbeitgeber, wie auch immer, keine Anspruchsgrundlage und ich könnte da auch kein Recht herleiten. Die Frage ist noch dazu: Sie haben vielleicht einen Ausschuss bei sich im Betrieb. Vielleicht sogar einen beschließenden Ausschuss. Das können Sie ja machen nach [§ 28 BetrVG](/gesetze/betrvg/28), wenn Sie ein neuner Gremium sind oder größer und damit auch zwingend einen Betriebsausschuss haben, da können Sie auch einen beschließenden Ausschuss, zum Beispiel zum Thema Personal, gründen. Der Witz an der Sache: Da muss nicht mehr das Gremium, 9, 11, 21 Mitglieder, wie groß Sie auch immer sind, sich immer zusammenrotten in kompletter Form und dann darüber beschließen, stimmen wir jetzt der Einstellung von Frau Fledermüller als Gabelstaplerfahrerin für ein halbes Jahr zu oder nicht, sondern wenn man einen beschließenden Personalausschuss zum Thema Einstellung gegründet hat, dann macht das der Ausschuss mit einer verjüngten Zusammensetzung, oft drei bis fünf Mitglieder. Aber, es steht eindeutig im Gesetz drin: **"Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, das kann man selbst einem beschließenden Ausschuss nicht übertragen."** Da braucht es also immer noch am Schluss den Beschluss des Gremiums als ganzen und dann unterschreibt danach der BRV diesen Vertrag. Was man natürlich diesem beschließenden Ausschuss übertragen kann, sind, was am meisten in der Praxis die Arbeit macht, die ganzen Vorbereitungsmaßnahmen. Also das Verhandeln mit der Arbeitgeberseite über die Betriebsvereinbarung und so weiter und so weiter. Das kann man machen bis zur Unterschriftsreife, aber dann, wenn man sagt, als BR nehmen wir die BV jetzt an oder nicht, wollen wir sie haben, dann muss das Gremium sich wieder als komplettes Organ treffen und einen Beschluss dazu fassen.

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