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Beschlussfassung ohne BRV und Stellvertreter

M
Mclassic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wie ist die Vorgehensweise einer Beschlussfassung wenn der BRV auf Dienstreise und der Stellvertreter krank ist. Der Beschluss lässt sich nicht aufschieben da Terminverzug droht.

Vorgehensweise wie folgt ?

  • Offiziellen Ansprechpartner für BR festgelegt, (dieser steht in ständigem telefonischem Kontakt mit dem BRV zur Abstimmung der Vorgehensweise)
  • Einladung BRM inkl Ersatzmitglieder ( damit Beschlussfähigkeit gegeben ist ) zur BRV
  • BRV Thema besprechen und Beschluss fassen
  • Beschluss schriftlich festhalten
  • Beschluss an GF weiterleiten mit Hinweis daß BRV informiert ist und diesem zustimmt

Ist dieser Beschluss aufgrund des fehlenden Vorsitzenden und Stellvertreter gültig? Kann jedes BRM den Beschluss unterschreiben im Namen des BR ?

Danke für die Infos

2.13205

Community-Antworten (5)

G
gironimo

26.04.2016 um 21:02 Uhr

Wenn der offizielle "Ansprechpartner" (bzw. Stellvertreter vom Stellvertreter) feststeht, leitet dieser die Sitzung und leitet den Beschluss an den Arbeitgeber weiter. Ihr habt darüber ordnungsgemäß abgestimmt, nehme ich an.

Der BRV hat keine gesonderte "Chef"-Stellung im BR. Unterschreiben tut der, der die Stellvertretung übernimmt.

Habt Ihr noch keine Vertreterregelung, habt Ihr ein Selbstzusammenkunftsrecht, wenn beide - BRV und Stellv. - fehlen. Ihr müsstet dann zu Beginn der Sitzung beschließen, wer die vorübergehende Stellvertretung übernimmt.

M
MClassic

26.04.2016 um 21:07 Uhr

Danke für die Antwort,

dann haben wir ja alles richtig gemacht, der Ansprechpartner wird alle offiziellen Angelegenheiten / Unterschriften leisten. Der offizielle Ansprechpartner wurde in der vorhergehenden BRV im Protokoll festgelegt.

Danke

E
Ernsthaft

26.04.2016 um 22:17 Uhr

Jawohl, ihr habt alles richtig gemacht!!!!!

Sorry, aber leider habt ihr nur einen Haufen Mist produziert!

Entweder die Dienstreise ist eine anerkannte Verhinderung, bei der ein BRV dann aber auch nichts zu den Beschlüssen zu sagen hat, oder sie ist kein Verhinderungsgrund und die ganze Sitzung gehört dann in die Tonne. Dass Ersatzmitglieder dann dort auch nichts zu suchen hatten, macht die Beschlüsse dann natürlich Bombensicher.

M
Mclassic

26.04.2016 um 23:46 Uhr

Die Beschlussfassung wird vom BRV nicht beeinflusst. Der BRV wird nur rein Informativ Informiert. Damit ist es eine kpl eigenständige BRV mit einem eigenständigem Beschluss der dann dem GF mitgeteielt wird. Der BRV hat kein Stimmrecht und nimmt keinen Einfluss, da er nicht anwesend ist. Die Dienstreise ist natürlich eine anerkannte Verhinderung.

Da die BRV erst noch stattfindet, wissen wir worauf wir achten müssen.

Es gab dort wohl bei der Antwort von Ernsthaft ein Missverständnis zum Thema Zustimmung.

E
Ernsthaft

28.04.2016 um 01:47 Uhr

„Der BRV wird nur rein Informativ Informiert.“ Sorry, aber die Ursprüngliche – jetzt leider gelöschte (warum gelöscht?)Aussage dazu, sagt aber etwas ganz anderes aus.

Und ob eine Dienstreise jetzt als Verhinderung anerkannt wird, hängt auch von engen Vorgaben ab. Eine die für normale BRM anerkannt ist, muss es für einen BRV nicht zwangsläufig auch sein. Vielmehr stellt sich hier die Frage, ob sie ihm überhaupt aufgedrückt werden durfte, oder hier nicht im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG gar eine Leistungsverweigerungspflicht des BRV vorlag.

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